VW und die Betriebsratsgehälter – diese Kombi hat in der Vergangenheit für mächtig Gesprächsstoff gesorgt und hatte 2021 sogar einen Prozess vor dem Landgericht Braunschweig zur Folge.
Seinerzeit mussten sich vier VW-Personalmanager vor Gericht verantworten, weil sie hohen Betriebsräten unangemessen üppige Gehälter und Boni genehmigt haben sollen. Doch der Prozess endete mit Freispruch. Ein Urteil, das der Bundesgerichtshof (BGH) in jüngster Vergangenheit aufgehoben hat. Die Folge: VW musste sein Vergütungssystem auf den Prüfstand stellen. Und das sorgt natürlich für Zündstoff – vor allem bei denjenigen, bei denen plötzlich weniger Geld auf den Konten landet.
VW: Das sind die Folgen des Urteils
Das Thema ist komplex. Im Kern geht es aber um die Frage, ob die „hypothetische“ Karriere-Entwicklung eines Betriebsrats hin zu weiterführenden Aufgaben oder zu einer Position mit höherer Verantwortung ein Maßstab dafür sein darf, wie viel er verdient – oder ob stets eine sogenannte Vergleichsgruppe mit ähnlicher Tätigkeit herangezogen werden muss, wie diese zu Beginn einer Betriebslaufbahn bestand.
+++VW: Osteraktion für Mitarbeiter – könnte DAS im goldenen Ei stecken?+++
VW stellte sich bereits nach dem mündlichen Urteil darauf ein, die interne Gehälter-Systematik für die gut 250 Belegschaftsvertreter zu prüfen und möglicherweise überarbeiten zu müssen (wir berichteten). Und das sei nun offenbar geschehen. Wie die „Wolfsburger Allgemeine Zeitung“ berichtet, würden einige Betriebsräte weniger verdienen und hätten sogar Rückzahlungsforderungen bekommen. Ein Vorgang, der bei einigen Mitarbeitern für Unzufriedenheit sorge. Und zwar derart, dass sie nun vor Gericht ziehen.
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VW: Teils drastische Gehaltskürzungen?
Nach Informationen der Zeitung sollen bereits in der Woche nach Ostern erste Verfahren beginnen. Verhandelt werden sie am Arbeitsgericht Braunschweig und am Arbeitsgericht Hannover. „Mit der Extremvariante des Zurückdrehens sämtlicher hypothetischer Fortschreibungen und den verbundenen Entgeltkürzungen hat Volkswagen die Klagen vor den Arbeitsgerichten geradezu provoziert“, erklärte ein Sprecher des Betriebsrates gegenüber der „Wolfsburger Allgemeinen Zeitung“.
Für einige Betroffene seien die Kürzungen zum Teil sogar „finanziell existenzbedrohlich“, heißt es. Etwa für diejenigen, die in der Entgelttabelle von oben nach unten gerutscht seien. Es betreffe zwar nicht viele, aber eben einige. Wie sich die Arbeitsgerichte entscheiden? Das bleibt abzuwarten. (abr mit dpa)