Wolfsburg/Ingolstadt.
Unfair – oder gerechtfertigt?
Diesel-Kläger dürften es bei VW-Konzerntöchtern wie Audi schwer haben. Das zumindest zeichnete sich am Montag in der Verhandlung eines Musterfalls am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ab. Denn Diesel-Kläger müssten ziemlich hohe Hürden gegen eben jene VW-Töchter nehmen.
VW: Darum haben es Diesel-Kläger bei VW-Töchtern schwerer
Audi hat seinerzeit den bei VW entwickelten Skandalmotor EA189 für eigene Modelle übernommen. Eben jener Motor, mit dem der Konzern den Dieselskandal in Gang gebracht hatte.
Doch anders als bei Volkswagen selbst gehen die Richter nicht zwangsläufig davon aus, dass Audi von der unzulässigen Abgastechnik gewusst hat. Wer Audi direkt verklagt, müsste demnach viel konkretere Vorwürfe vortragen. Das geht aus einer ersten Beratung der Zivilrichter hervor.
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Seit Montag wird vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe nämlich ein Musterfall aus Sachsen-Anhalt verhandelt, in dem der Diesel-Käufer nicht den VW-Konzern, sondern Audi direkt auf Schadensersatz verklagt hat. Damit gehört der Kläger nach Angaben von Audi zu einer niedrigen vierstelligen Zahl von Klagen, die direkt gegen die VW-Tochter eingegangen sind.
Fall könnte an Oberlandesgericht zurückverwiesen werden
Der verhandelte Fall soll wohl aller Voraussicht nach an das Oberlandesgericht Naumburg zurückverwiesen werden.
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Das Oberlandesgericht hatte dem Kläger trotzdem zuletzt rund 20.000 Euro Schadenersatz plus Zinsen zugesprochen. Die Richter meinten, dass der Ingolstädter Autobauer genauso hafte, weil er die unzulässige Technik in seinen Fahrzeugen eingesetzt und diese in Verkehr gebracht habe. Wann das Urteil verkündet wird, steht noch nicht fest. (dpa/red)