Direkt nach dem Weihnachtsfest steht die nächste Feierlichkeit an: Silvester! Wer zum Jahreswechsel in der Region38 böllern will, muss allerdings einiges beachten.
Hie erfährst, worauf du in der Region38 an Silvester aufpassen musst.
Region38: Verbot in gewissen Bereichen
In Deutschland ist Böllern nur um Silvester möglich: Es gilt ein Verbot ab dem 2. Januar bis zum 30. Dezember. Dazu zählen Feuerwerkskörper der Klassen I und II (freiverkäufliches Kleinfeuerwerk, beispielsweise Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien). An Silvester heißt es dann: Feuer frei! Jedoch nicht überall.
Beim Zünden von Böllern und Raketen musst du dich von gewissen Gebäuden fernhalten. Du darfst nicht in die Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen Feuerwerkskörper zünden und abfeuern. Auch in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern ist kein Feuerwerk erlaubt. In einem Radius von 200 Metern um die vorgenannten Bereiche und Gebäude ist das Böllern verboten.
Sonderregelung in dieser Stadt
Das Problem mit der verstärkten Brandgefahr von Fachwerkhäusern spielt vor allem in einer Stadt eine große Rolle. Die Stadtbild von Wolfenbüttel ist von Fachwerkhäusern geprägt. Aufgrund dieser Tatsache gilt in diesem Bereich ein striktes Verbot von Böllern. Auch an Silvester und Neujahr.
Die Stadt Wolfenbüttel bittet, in der gesamten Innenstadt und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen kein Silvesterfeuerwerk abzubrennen. Wenn du trotzdem böllerst, kannst du ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro bekommen!
„Wer knallt, muss auch fegen“
So lautet das Credo der Stadt. Wenn du in erlaubten Zonen dein Feuerwerk abfeuerst, musst du trotzdem diese Sache beachten. Die Stadtverwaltung erinnert an die Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer oder Mieter.
Im letzten Jahr soll es, laut der Stadt, jede Menge Dreck nach dem Feuerwerk gegeben haben. Wenn sich jeder um seinen eigenen Dreck kümmert, ist am Ende jedem geholfen. Betonen tut die Stadt allerdings, dass niemand am frühen Morgen am 1. Januar aufstehen muss und fegen muss.
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Am 2. Januar sollten die Gehwege und Straßen allerdings wieder sauber sein.