Das Wetter in Niedersachsen bringt aktuell viel Schnee und eisige Temperaturen mit. Dabei kann der Weg zu Arbeit auch schon einmal zur gefährlichen Schlitterpartie werden. Klar, dass sich da einige überlegen, einfach zu Hause zu bleiben. Vor allem, wenn man vom Arbeitgeber aus die Möglichkeit hat, aus dem Home Office zu arbeiten.
Wie ist das eigentlich als Arbeitnehmer, wenn du wegen Glatteis zu spät zur Arbeit kommst? Hast du in Niedersachsen einen Anspruch auf Home Office, wenn das Winter-Wetter für Verkehrs-Chaos und glatte Straßen sorgt?
Wetter in Niedersachsen: Arbeitnehmer schulden Pünktlichkeit
Die nächsten Tage soll es in Braunschweig, Wolfsburg und dem Harz noch einmal richtig kalt werden. In der Löwenstadt können die Temperaturen am Freitag (1. Dezember) auf -8 Grad fallen, in Goslar sollen es sogar eisige -11 Grad sein. Der Winter ist in Niedersachsen endlich angekommen – und nach mehreren Jahren Zurückhaltung zeigt er jetzt, was er noch kann.
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Doch was bedeutet das eigentlich für Arbeitnehmer, wenn Glätte und Frost für Chaos auf den Straßen sorgen? Grundsätzlich gilt: Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, wie sie zur Arbeit kommen. Arbeitnehmer schulden ihren Arbeitgebern Pünktlichkeit, wie die Gewerkschaft Verdi sagt.
Fehl-Stunden musst du nicht dranhängen
Kommst du zu spät, weil du im Stau stehst oder du wegen glatter Straßen länger brauchst, steht dir für die Zeit auch kein Lohn zu. Nachholen musst du grundsätzlich nur dann, wenn dein Arbeitgeber ein Überstundenkonto führt und darauf dann die Minusstunden gebucht werden.
Gut zu wissen: Dein Arbeitgeber kann dich nicht dazu zwingen, die Fehl-Stunden an deinen Arbeitstag zu hängen. Und: Wenn zum Beispiel der Kindergarten aufgrund des Wetters schließt und du kurzfristig keine Betreuung für dein Kind findest, hast du Anspruch auf deinen Lohn und musst nicht zur Arbeit erscheinen. Schnee und Glatteis alleine reichen dafür aber nicht aus, weil sie alle Menschen gleichermaßen treffen. Der Grund, warum du nicht oder zu spät zur Arbeit erscheinst, muss bei dir selbst liegen – und komplett unverschuldet sein.
Abmahnung wegen Verspätung erlaubt?
Arbeitnehmer können dich in Ausnahmefällen sogar für deine Verspätung abmahnen. Das ist der Fall, wenn du drei oder vier Tage in Folge aufgrund von Schnee und Glätte zu spät kommst. Dein Chef kann von dir verlangen, dass du dich auf Witterungsbedingungen einstellst und dementsprechend mehr Zeit einplanst.
Bei „höherer Gewalt“ darf dich dein Arbeitgeber übrigens nicht abmahnen. Dennoch sollte vorsichtig mit dem Begriff umgegangen werden. Denn nicht jedes Unwetter gilt als „höhere Gewalt“. Wenn aber der Deutsche Wetterdienst zum Beispiel die Bevölkerung auffordert, wegen Überschwemmungen oder Glätte nicht nach draußen zu gehen, darfst du Zuhause bleiben.
Wenn du auf dem Weg zur Arbeit stürzt, weil die Straßen so glatt sind, gilt das grundsätzlich als Arbeitsunfall. Wichtig ist dabei, dass du auf dem direktem Wege zu Arbeit gestürzt bist. Unter Umständen können aber auch Umwege mitversichert sein, die du gehen musst, weil der sonstige Arbeitsweg zu gefährlich ist.
Bei Wetter-Chaos einfach ins Home Office?
Nach Corona hat sich das Home Office etabliert. Kannst du bei schlechtem Wetter nicht einfach von Zuhause aus arbeiten? Nein, sagt die Anwältin für Arbeitsrecht Livia Merla der „Wolfsburger Allgemeinen Zeitung“ (WAZ). „Ein Anspruch auf Homeoffice entsteht nicht automatisch bei Vorliegen von Glatteis oder einem Verkehrschaos“, so Merla.
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Und das gilt auch dann, wenn du deine Arbeit grundsätzlich von Zuhause aus bewältigen könntest. Wenn du im Home Office arbeiten möchtest, musst du das vorher mit deinem Chef absprechen. Wer jetzt die Stirn runzelt und sich an die Pandemie-Zeit erinnert, muss wissen, dass es sich dabei um eine Ausnahme gehandelt hat. Unternehmen waren zu der Zeit dazu angehalten, Mitarbeiter ins Home Office zu schicken.