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Harz: Stadt Goslar sagt Versammlung ab – Gefahr der „Ersatzveranstaltung“

Die Stadt Goslar im Harz hat eine Versammlung auf dem Jakobikirchhof abgesagt. Es bestehe die Gefahr der „Ersatzveranstaltung“.

Harz
© IMAGO/Volker Preußer

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In einer überraschenden Entscheidung hat die Stadt Goslar im Harz eine für den 22. Oktober 2023 geplante Versammlung mit dem Thema auf dem Jakobikirchhof untersagt.

Diese Entscheidung wurde aufgrund einer polizeilichen Gefährdungsbewertung getroffen. Doch die Absage hat auch mit einem weiteren brisanten Aspekt zu tun: der möglichen Gefahr einer „Ersatzveranstaltung“.

Harz: Untersagung aufgrund polizeilicher Bedenken

Am 21. Oktober 2023 entschied die Stadt Goslar, die für den 22. Oktober geplante Versammlung „Solidarität mit den Menschen im Gaza“ auf dem Jakobikirchhof zu verbieten. Einer der Hauptgründe dafür waren ernsthafte polizeiliche Bedenken hinsichtlich der Sicherheit. Diese Entscheidung folgte auf bereits untersagte Versammlungen in den Städten Salzgitter und Braunschweig.

Die Sorge der Behörden in Goslar galt nicht nur den direkten Gefahren im Zusammenhang mit der geplanten Versammlung, sondern auch der Möglichkeit einer „Ersatzveranstaltung“. Aufgrund der vorherigen Untersagungen in Salzgitter und Braunschweig war zu befürchten, dass die Versammlung in Goslar als Ersatz für diese dienen könnte.

Harz: Rechtliche Bestätigung der Untersagung

Ein weiterer Grund zur Sorge war die erwartete Anzahl der Teilnehmer. Es bestand die Befürchtung, dass deutlich mehr Personen als angemeldet in den Harz gekommen wären. Dies hätte den Veranstaltungsort überfordert und zu Sicherheitsproblemen geführt.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte bereits die Rechtmäßigkeit der Untersagung der Versammlung in Braunschweig bestätigt und die bestehende Gefährdungslage anerkannt. Es wurde befürchtet, dass es bei der geplanten Versammlung zu Straftaten gemäß dem Strafgesetzbuch kommen könnte.

Verdacht auf geplante „Ersatzveranstaltung“

Die sehr kurzfristige Anmeldung der Versammlung in Goslar, nur wenige Tage vor der geplanten Veranstaltung, verstärkte den Verdacht, dass hier eine „Ersatzveranstaltung“ für die abgesagten Versammlungen in Braunschweig und Salzgitter geplant war. Gemäß dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz muss eine Versammlung unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vorher angemeldet werden. Aufgrund dieser Vorschrift war die Versammlung in Goslar bereits aus formalen Gründen nicht genehmigungsfähig.


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Die Absage der geplanten Versammlung in Goslar wirft Fragen darüber auf, wie es in den betroffenen Städten weitergehen wird. Auch die Behörden werden weiterhin wachsam sein und die Entwicklung genau verfolgen, um möglichen Ersatzveranstaltungen vorzubeugen. Die Sicherheit und das Wohl der Bürger stehen dabei im Vordergrund.