Sie haben fast 850.000 Abonnenten auf Youtube. Ihre Videos sind menschlich, ehrlich und direkt aus dem Leben gegriffen. Die Autodoktoren begeistern derzeit die Youtube-Welt und laufen mit ihrer Sendung auch bei Vox. Mit ihrem rheinländischen Schnack und ihrem Fachwissen machen Hans-Jürgen Faul und Holger Parsch ihre Sendungen zum lustigen Zeitvertreib.
In einem aktuellen Video bei YouTube gibt es allerdings Ärger. Den Autodoktoren ist ein Brief vom Anwalt in die Werkstatt geflattert. Es geht um einen VW T5.
VW: Dieser Brief macht Autodoktoren fassungslos
Die Autodoktoren Hans-Jürgen Faul und Holger Parsch haben ein Problem. Denn: Ein Kunde stellt Ansprüche an die beiden Kfz-Meister, die sie so nicht erfüllen müssen und auch nicht wollen. In ihrem YouTube-Video vom 5. September erklären die beiden, dass es um den Turbolader eines VW T5 geht. „Vor etwa 14 Monaten hatten wir bei einem VW Bus einen neuen Turbolader eingebaut“, erklärt Parsch. Mittlerweile habe der Bus den Besitzer gewechselt. Dieser möchte nun Schadensersatzansprüche geltend machen, da er ein Problem mit der Leistung des Wagens und mit dem Ölverbrauch hat.
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Doch nicht so schnell. Die beiden Kfz-Meister sehen sich im Recht, denn der neue Eigentümer sei der Ansicht, die Autodoktoren seien für die Reparatur des vermeintlich kaputten Turboladers zuständig. Anhand eines Gutachtens einer anderen Werkstatt sollte nun festgestellt werden, dass die Werkstatt auf eigene Kosten nachbessern müsste.
VW-Profis trauen ihren Augen nicht
Der neue Eigentümer des T5 hatte auch Videos gedreht, die den Schaden zeigen sollten. Daraufhin fragte er nun bei den Autodoktoren, ob sie die Gewährleistung anerkennen würden, damit er den Wagen zur Reparatur vorbeibringen könnte. Doch die VW-Profis wollen sich den Wagen erst einmal anschauen. Denn in der Pflicht, den Turbolader zu ersetzen, stehen sie nicht. Sie bieten aber an, den Wagen unter die Lupe zu nehmen, sie haben ja schließlich das Recht zur Nachbesserung. Der Kunde jedoch möchte direkt Nägel mit Köpfen machen und beharrt auf der Anerkennung der Gewährleistung seitens der Werkstatt.
Der Ton wurde rauer. Denn der Besitzer meinte, das Recht der Gewährleistung auf den Käufer übertragen zu können. Dies sei aber nicht rechtens. Denn der Vorbesitzer hatte ja den Vertrag mit der Werkstatt, nicht der Käufer. Doch den Autodoktoren wurde nur wenig Menschlichkeit und Verständnis entgegen gebracht. „Wir wollten uns den Fall erstmal anschauen und keine leeren Versprechungen machen“, so Parsch. „Wenn es unser Fehler war, würden wir den natürlich sofort beheben, ist doch klar“. Ein monatelanger Rechtsstreit zog ins Land, verschlang viel Geld, Zeit und Nerven.
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Ob die Autodoktoren das Problem am Ende doch noch lösen konnten und welches Problem der T5 eigentlich hatte, (Spoiler: Es war gar nicht der Turbolader), erfährst du im Video der Schrauber aus Leidenschaft.

