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VW muss blechen! Mitarbeiter bekommt ordentlich Geld zurückgezahlt

Das Gericht hat entschieden: VW muss blechen und einem jahrelangen Mitarbeiter Geld zurückzahlen. Der Autokonzern hatte sein Gehalt zu Unrecht gekürzt.

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VW muss einem Mitarbeiter jetzt eine ganze Stange Geld nachzahlen. Denn der ehemalige Vize-Betriebsratsvorsitzende hatte geklagt und jetzt gewonnen.

Vor dem Arbeitsgericht Braunschweig bekam Guido Mehlhop jetzt Recht. VW zahlte ihm zu wenig Geld. Jetzt muss eine saftige Summe auf sein Konto wandern.

VW: Gericht gibt Betriebsrat Mehlhop Recht

Um satte 3.500 Euro brutto kürzte Volkswagen Mehlhop im Februar 2023 das Gehalt – und das monatlich. Doch wie die das Arbeitsgericht Braunschweig jetzt entschieden hat, muss der Autobauer dem Mitarbeiter wieder das volle Gehalt zahlen, so die „Braunschweiger Zeitung“. Doch damit nicht genug. Die versäumten Zahlungen muss VW auch nachzahlen – plus Bonuszahlungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

+++ VW-Bericht: Ansage an Mitarbeiter? Worauf einige jetzt verzichten sollen +++

Zuletzt verdiente Guido Mehltop 8.000 Euro brutto. Sein Gehalt stieg dabei über die Jahre immer wieder an. Um sich aber nicht wegen Untreue verdächtig zu machen, kürzte Volkswagen viele Betriebsrats-Gehälter, wie der Bundesgerichtshof (BGH) im Januar 2023 entschied.

VW halbiert Mitarbeiter-Gehalt fast

Wie die „Braunschweiger Zeitung“ weiter schreibt, setzte der Wolfsburger Konzern das Gehalt von Mehltop auf 2002-Niveau zurück. Damit halbierte sich der Betrag, der monatlich auf das Mitarbeiter-Konto wanderte, fast.


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Wie vielen Gehalts-Klagen sich Volkswagen stellen musste, wie das Gericht entschieden hat und in welchen Fällen VW sogar mehr Geld zahlen muss, als vor der Kürzung, liest du bei der „Braunschweiger Zeitung“. (jko)