Wolfsburg.
Von Beginn an hat VW auf strikte Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gesetzt. Auch, um zu vermeiden, dass es zu größeren Ausbrüchen in den Werken kommt.
Die Devise: Home-Office, wo möglich. Ansonsten Maskenpflicht in den Werken! Doch einem Mann hatte die letzte Regel so gar nicht gepasst. Er sträubte sich so lange gegen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, bis VW ihn rausschmiss. Jetzt hat das Gericht über den Fall entschieden: War die Kündigung überhaupt rechtskräftig?
VW schmeißt Maskenverweigerer raus
Schon im April 2020 führte VW ein umfangreiches Hygienekonzept ein – gut ein Jahr später eskalierte der Streit zwischen einem Produktions-Mitarbeiter und dem Konzern.
Der Arbeiter hat sich partout gegen die Maskenpflicht im Wolfsburger Werk gesträubt. Er ließ sich sogar ein Attest ausstellen, dass er aus „medizinischen Gründen“ keine Maske tragen müsste, so die „Braunschweiger Zeitung“.
+++ VW nimmt Fahrt auf – in DIESEM Werk gibt es wieder mehr Schichten +++
Nachdem keine Einigung zwischen VW und dem Mann erzielt werden konnte – und er offenbar letztendlich nicht mehr zur Arbeit erschien – hatte der Konzern ihn vor die Tür gesetzt.
VW: SO verlief der Prozess
Das Attest ließ er sich von einem 100 Kilometer weit entfernten Psychotherapeuten ausstellen. Laut „Braunschweiger Zeitung“ reichte der Ex-Mitarbeiter danach Klage gegen den Konzern ein. Das Urteil ist am Donnerstag nach nur knapp einer viertel Stunde am Arbeitsgericht Wolfsburg gefallen: Die Kündigung war rechtens.
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Dabei wurde nicht nur die Glaubwürdigkeit des Attests wurde in Frage gestellt. Der Maskenverweigerer ließ sich auch von einem Anwalt aus Haßbergen vertreten, der auf seiner Internetseite Material verbreitet haben soll, das mit Verschwörungstheorien in Zusammenhang gebracht wurde. Warum er sich mit dem Richter während der Verhandlung anlegte, liest du bei der „Braunschweiger Zeitung“.