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Geflügelpest: Kleinbetriebe müssen handeln

Geflügelpest: Kleinbetriebe müssen handeln

Gänse
Gänse auf der Weide (Symbolbild). Foto: dpa
  • Vogelgrippe: Landkreis Wolfenbüttel verordnet Regeln für Kleinbetriebe.
  • Betroffen sind Haltungen mit bis zu 1.000 Tieren sowie Hobbyhalter.
  • Diese Maßnahmen sollten Halter ergreifen.

Wolfenbüttel. 

Die Vogelgrippe beschäftigt weiter die Region: Nachdem bereits Stallpflichten in mehreren Landkreisen in der Region38 eingerichtet wurden (news38.de berichtete), die Geflügelhalter dazu aufforderten, ihre Tiere in Ställen oder überdachten Vorrichtungen zu halten, ordnet der Landkreis Wolfenbüttel nun auch Schutzregeln für Kleinbetriebe an.

Demnach müssen kleinere Geflügelhaltungen, die bis zu 1.000 Tiere in ihrem Besitz haben, sowie Hobbyhalter sich an strengere Regeln halten. Im Landkreis Wolfenbüttel sind 481 kleine Betriebe betroffen.

Das sollten Halter beachten

  • Vor dem Stalleingang sollten Desinfektionsmatten oder -wannen eingerichtet werden, in denen Schuhe, die außerhalb des Stalls getragen werden, desinfiziert werden können.
  • Im Stall sollte man Schutzkleidung (inklusive Schuhe) tragen. Schutzkleidung und Schuhe müssen im Stall bleiben und regelmäßig gewaschen und desinfiziert werden. Wenn Einmalschutzkleidung verwendet wird, sollte diese nach Gebrauch unschädlich beseitigt werden.
  • Vorm Betreten des Stalls müssen die Hände gewaschen und desinfiziert werden.
  • Nach jeder Ein- und Ausstallung sind die Geräte zu reinigen und zu desinfizieren. Auch die Ställe, die nach der Ausstallung frei werden, müssen gereinigt und desinfiziert werden.
  • Geflügel-Transportmittel (Viehtransportfahrzeuge, Anhänger, Kisten, Käfige, Behältnisse) müssen nach jeder Verwendung sofort gereinigt und desinfiziert werden.
  • Hunde und Katzen müssen von den Ställen ferngehalten werden.
  • Geflügel sollte nicht über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler gekauft werden.
  • Futter, Einstreu, Gerätschaften und Maschinen, mit denen das gehaltene Geflügel in Berührung kommen könnte, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
  • Außerdem sollten Krankheitsanzeichen sofort einem Tierarzt gemeldet werden, zum Beispiel wenn mehr als zwei Prozent der Vögel innerhalb von 24 Stunden sterben oder sich erhebliche Veränderungen in der Legeleistung oder der Gewichtszunahme der Tiere zeigen.

Hinweise gibt die Veterinärabteilung des Landkreises Wolfenbüttel unter der Nummer 05331/84782.