Symbolbild.
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Karlsruhe/Cremlingen.
Im Falle des tödlichen Angriffs nach einem Zechgelage in Cremlingen hat der Bundesgerichtshof die Revision des Verurteilen verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Das Landgericht Braunschweig hatte den 35-Jährigen im November 2015 wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach Auffassung des Gerichts hatte er im Januar 2015 nach einem Trinkgelage im Ortsteil Schandelah nach einem feuchtfröhlichen Gelage auf zwei Trinkkumpanen eingestochen; einem 51-Jährigen schnitt er demnach mit einem Küchenmesser die Kehle durch. Der andere Mann hatte die Tat schwer verletzt überlebt. Außerdem hatte der Verurteilte kurz danach noch erfolglos versucht, einen 77 Jahre alten Nachbarn zu töten.
Er selbst hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.