Peine.
Das Geflügel im Landkreis Peine darf wieder nach draußen – zumindest ein Großteil der Tiere. Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung hat die Stallpflicht in Teilen aufgehoben, hieß es am Dienstag, 14. Februar. Die Regelung gelte ab kommenden Donnerstag.
In den so genannten „avifaunistisch wertvollen Gebieten“ mit einer hohen Anzahl an Wild- und Zugvögeln und den Bereichen, in denen bereits bei Wildvögeln das Geflügelpestvirus nachgewiesen wurde, bleibt die Stallpflicht hingegen bestehen. Im Landkreis Peine sind hiervon – mitunter nur teilweise – betroffen:
- Adenstedt
- Berkum
- Bülten
- Eixe
- Groß Gleidingen
- Handorf
- Groß Bülten
- Klein Ilsede
- Köchingen
- Lengede
- Rosenthal
- Sonnenberg
- Telgte
- Vallstedt
- Vöhrum
- Wierthe
- Woltwiesche
Für aufgestalltes Geflügel gelten weiterhin in besonderem Maße die bekannten Bio-Sicherheitsmaßnahmen.
Weitere Informationen gibt es auch hier.