So ein Check-in ist bei einem Flug bei den meisten von uns mit viel Stress verbunden. Ist mein Gepäck wirklich leicht genug? Habe ich an alle Papiere gedacht? Die Wasserfalsche im Rucksack hatte ich doch leer getrunken, oder? Solche oder ähnliche Fragen sind sicher fast jedem von uns schon einmal durch den Kopf gegangen. Für zwei Männer wurde es aber am Flughafen Hannover aus ganz anderen Gründen mehr als brenzlig.
Bei der Ausreisekontrolle bekamen beide es plötzlich mit der Polizei zu tun – und es wartete eine teure Überraschung auf die beiden Männer am Flughafen Hannover.
Flughafen Hannover: Ärger beim Einchecken
Beide Fälle trugen sich nach Angaben der Polizei am vergangenen Wochenende (25. Und 26. Mai) zu. Ein 62-Jähriger wollte da in Richtung Antalya abheben – aber bei der Ausreisekontrolle wurden die Beamten stutzig. Auf dem Monitor ploppte nämlich plötzlich ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hildesheim auf. Dem Mann wurde offenbar eine Strafe von 70 Euro auferlegt, die er noch nicht bezahlt hatte. Der Grund war den Angaben nach ein Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitsgesetz. Nachdem er das Geld bezahlt hatte, konnte der 62-Jährige seine Reise allerdings fortsetzen.
+++ Flughafen Hannover: Schock im Cockpit! Lufthansa-Maschine muss runter +++
Der zweite Mann (50) wollte ab dem Flughafen Hannover in Richtung Istanbul abheben. Aber auch hier grätschte die Bundespolizei dazwischen – gegen ihn lag nämlich ebenfalls ein offener Haftbefehl vor. Die Staatsanwaltschaft Stade suchte den Mann, weil er offenbar ebenfalls Ordnungswidrigkeiten begangen hatte. Er wurde zu sechs Tagessätzen à 50 Euro verurteilt, die er noch nicht bezahlt hatte. Zuzüglich waren noch 44,50 Euro an Verfahrenskosten fällig. Um seine Reise fortzusetzen, musste er den offenen Betrag von 344,50 Euro an Ort und Stelle blechen.
Mehr News:
Am Wochenende wurde übrigens ein weiterer Haftbefehl am Flughafen Hannover vollstreckt – die betroffene Person wollte aber nirgends hinfliegen, sondern wollte sich einfach der Bundespolizei stellen. Der Grund: Gegen sie lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Passau vor. Sie wurde wegen des Anordnens oder Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt zu 15 Tagessätzen à 40 Euro. Die offenen 600 Euro zahlte die Frau an Ort und Stelle.