Ja, er hat es auch mal ausprobiert: Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil hat mal gekifft. Einmal, nach eigenen Angaben. Wirklich gefallen, habe es ihm aber nicht, sagte der SPD-Politiker.
Und auch das Gesetz zur geplanten Cannabis-Legalisierung sieht Niedersachsens Landeschef skeptisch.
Niedersachsen: Weil als Einmal-Kiffer
Stephan Weil bekannte, er habe selbst mal gekifft, das habe ihm aber nicht viel gebracht: „Auf einer Fete habe ich einen Joint geraucht. Und ich habe festgestellt: Das macht mich müde. Ich gehe aber nicht zu einer Fete, damit ich da einschlafe.“ Er habe dann Bier bevorzugt. „Das ist eine konservative Methode. Hat aber nach meinen Erfahrungen auch funktioniert.“
Generell sieht Niedersachsens Ministerpräsident das Cannabis-Gesetz kritisch. „Das Gesetz ist keine Krone der Gesetzgebung“, sagte er am Freitag (22. März) im Podcast „Table.Today“ vor Beratungen des Bundesrates zu dem Thema. Dabei könnte man sich über den eigentlichen Anlass schnell einig werden, glaubt Weil. Stichwort Entkriminalisierung. „Da hätte man sicher auch in der Gesellschaft einen relativ schnellen Konsens“, sagte der SPD-Politiker.
„Die gesamte Fachwelt sagt: Lasst die Finger davon“
„Wir wissen alle, einige Millionen Menschen rauchen das regelmäßig. Aber die ganzen Folgefragen, die wir mit einer Legalisierung dann haben, die sind nicht ernsthaft durchdekliniert worden. Anders kann man das ja nicht erklären. Die gesamte Fachwelt sagt: Lasst die Finger davon“, sagte Weil. „Wir werden ja nachher sehen, wie das ausgeht. Niedersachsen wird sein Stimmverhalten erst sehr kurzfristig festlegen, weil wir tatsächlich gucken wollen, wo der Hase langläuft.“
Die umstrittene Legalisierung von Cannabis in Deutschland kommt am Freitag abschließend in den Bundesrat. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz ist dort nicht zustimmungsbedürftig, die Länderkammer könnte es aber in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament schicken und damit vorerst abbremsen. Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum zum 1. April erlaubt werden.
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Zum 1. Juli sollen dann auch nichtgewerbliche Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen können. (mit dpa)