So hat sich ein Mann sein erotisches Wald-Abenteuer in Niedersachsen vermutlich nicht vorgestellt!
Ein 51-Jähriger aus Porta Westfalica hat sich mit einer Internetbekanntschaft für ein Techtelmechtel im Schaumburger Wald (zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) verabredet. Fesselnd war die Verabredung allemal – doch brachte sie den Mann auch in eine nicht nur peinliche, sondern auch gefährliche Lage.
Niedersachsen: Liebesspiel mit Folgen
Sowohl ein Radfahrer als auch ein Jäger hörten am Mittwochabend unabhängig voneinander entfernte Rufe aus dem Wald. Schnell war auch klar, woher sie kamen. Etwa 250 Meter entfernt vom Asphaltweg entdeckten sie einen Mann. Und der befand sich in einer wahrlich hilflosen Lage. Er lag nämlich nahe eines Hochsitzes auf dem Boden.
Aufstehen konnte er alleine allerdings nicht mehr. Wie die Polizei berichtet, lagen seine Arme und Hände auf dem Rücken in Fesseln. Auch seine Beine und Füße waren mit Seilen verknotet. Hinzu kam, dass der komplett bekleidete Mann auch noch eine Damenstrumpfhose über den Kopf gezogen hatte. An aufstehen und weitergehen war also nicht zu denken.
Niedersachsen: Warum hat die Frau ihn zurückgelassen?
Zum Glück entdeckten ihn der Radfahrer und der Jäger, denn sonst hätte der 51-Jährige die Nacht draußen verbringen müssen. Und das wäre ganz schön kalt geworden. Die Polizei rückte an, um den Mann aus seiner misslichen Lage zu befreien. Den Beamten erklärte er noch, dass er „für solche Fälle“ ein Cuttermesser dabeihabe. „Wobei er aber anscheinend die Fesselungstechnik unterschätzte, weil ein Erreichen des Messers in seiner Kleidung nicht mehr möglich war“, ergänzt die Polizei.
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Doch warum genau ließ die Frau ihr Date einfach im Wald zurück? Der 51-Jährige erklärte den Beamten, dass die Frau ihn komplett gefesselt hatte und dann einen Anruf bekam. Sie telefonierte und verließ den Wald daraufhin „fluchtartig und kommentarlos“. Wieder kam sie offenbar auch nicht. Die Identität der Frau wollte der 51-Jährige trotz seiner misslichen Lage nicht verraten. Dennoch ermittelt die Polizei wegen des Anfangsverdachts einer unterlassenen Hilfeleistung beziehungsweise einer möglichen Freiheitsberaubung.