Hannover.
Für Urlauber bedeutet der Weg zum Reiseziel momentan ziemlich viel Stress – und vor allem Geduld: Auch am Flughafen Hannover musst du mit langen Wartezeiten und -schlangen rechnen.
Manche Leute mussten dabei in diesem Sommer schon so lange in der Sicherheitskontrolle warten, dass sie ihren Flug verpasst haben. Ziemlich ärgerlich! Doch wenn du eine Sache am Flughafen Hannover beachtest, gibt’s eine Menge Geld zurück.
Flughafen Hannover: Flug verpasst? Dann musst du diese Sachen beachten
Zwei Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt lassen sitzengelassene Urlauber hoffen: Wer nämlich wegen langsamer Sicherheitskontrollen seinen Flug verpasst hat, kann vom Bund Schadensersatz verlangen. Dabei gibt es nur ein paar Bedingungen: Du musst rechtzeitig am Check-in erscheinen und ohne größere Verzögerungen zur Sicherheitskontrolle gehen.
Das OLG Frankfurt sprach unter diesen Voraussetzungen zwei Verbrauchern Entschädigung für zusätzliche Tickets und Übernachtungen zu (Az. 1 U 220/20). Grund für die Verzögerung waren in dem Fall die langen Wartezeiten an den von der Bundespolizei durchgeführte Passagierkontrollen.
Flughafen Hannover: Kanzlei prüft Chancen auf Schadenersatzansprüche
Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll und Sauer prüft für betroffene Verbraucher im kostenlosen Online-Check die Chancen auf Schadensersatzansprüche gegenüber der Bundesrepublik. Dr. Stoll und Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucherschutz.
Dabei ist auch ausschlaggebend, wann der Flughafen empfiehlt am Check-in zu sein. In der Regel sind das zwei Stunden: „Ein Fluggast muss sich […] nicht auf eine beliebige Dauer einstellen, sondern darf sich nach den Empfehlungen des Flughafenbetreibers oder Vorgaben der Fluggesellschaft richten“, begründete das OLG Frankfurt seine Entscheidung.
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An die Empfehlung von zwei Stunden hielten sich die betroffenen Kläger – 90 Minuten vor Abflug kamen sie an der Sicherheitskontrolle an. Doch ohne ersichtlichen Grund mussten die Urlauber so lange bei der Kontrolle warten, dass sie nicht mehr zum Gate kamen. Daher dürfen Betroffene Schadensersatz vom Bund einfordern. (dpa/jko)