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Niedersachsen: Schluss mit Preis-Tricks! DAS soll deine Schnäppchen-Jagd leichter machen

Niedersachsen: Schluss mit Preis-Tricks! DAS soll deine Schnäppchen-Jagd leichter machen

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© picture alliance/dpa | Moritz Frankenberg

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Hannover. 

Schon ganz bald soll es in Niedersachsen einfacher werden, Preistricks im Einzelhandel zu entlarven.

In Niedersachsen wird an einer Verordnung gearbeitet, die mehr Transparenz schaffen kann.

Niedersachsen: Preisschilder sehen bald anders aus

Nicht wundern, wenn im Supermarkt, Baumarkt oder Elektrofachgeschäft die Preisschilder künftig anders als gewohnt aussehen! Die geänderte Preisangaben-Verordnung will es so. Die Anpassung soll dem Verbraucherschutz in Niedersachsen dienen. Doch, was ändert sich konkret?

Bei der Werbung mit Preisermäßigungen muss künftig der vorherige Verkaufspreis angegeben werden, sagt Constanze Rubach von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Der vorherige Verkaufspreis ist dabei der günstigste Gesamtpreis der vergangenen 30 Tage. Die Preise könnten entweder direkt gegenübergestellt oder die Ermäßigung als prozentualer Abzug angegeben werden.

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Verordnung in Niedersachsen lässt Raum für Ausnahmen

Ausgenommen von dieser Preis-Informationspflicht sind generelle Preisnachlässe mit allgemeinen Werbeaussagen wie etwa „Knaller-“ oder „Dauertiefpreis“. Auch schnell verderbliche Waren mit kurzer Haltbarkeit, die vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums reduziert angeboten werden, sind nicht von der neuen Regel betroffen.

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Dort reicht auch weiterhin ein einfacher Aufkleber mit der Angabe der Preisermäßigung. Das soll laut Rubach den Abverkauf dieser Lebensmittel erleichtern und zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung beitragen.

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Niedersachsen: Vergleichsgrößen werden vereinheitlicht

Außerdem werden mit der Änderung der Verordnung die Mengen-Einheiten von Grundpreisen vereinheitlicht. Im Supermarkt etwa ist dann der Kilogramm- oder Literpreis angegeben, im Baumarkt eher der Quadrat- oder Kubikmeterpreis.

Die Grundpreisangabe pro 100 Milliliter oder pro 100 Gramm ist Rubach zufolge im Supermarkt nur noch bei loser Ware zulässig. (dpa/ck)