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A2 in Niedersachsen: Bugatti rast mit 417 km/h über Autobahn – Gericht mit klaren Worten

A2 in Niedersachsen: Bugatti rast mit 417 km/h über Autobahn – Gericht mit klaren Worten

Autobahn A2 in Richtung Hannover Raser.jpg

A2: Das ist Deutschlands Ost-West-Achse

A2 in Niedersachsen: Bugatti rast mit 417 km/h über Autobahn – Gericht mit klaren Worten

A2: Das ist Deutschlands Ost-West-Achse

Die A2 ist die wichtigste Ost-West-Verbindung der deutschen Autobahnen. Sie beginnt in NRW, in Oberhausen, und endet im brandenburgischen Kloster Lehnin.

Dieses Video von der A2 in Niedersachsen ging durchs Netz!

Ein tschechischer Millionär ist mit seinem Bugatti mit 417 km/h über die A2 gerast – auch in Niedersachsen. Der Fall sorgte für Aufsehen. Sogar Stephan Weil schaltete sich mit einer Forderung ein (mehr liest du in diesem Artikel). Gegen den Millionär würde ein Verfahren eingeleitet – doch das wurde jetzt eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hat das gleich mit mehreren Argumenten begründet.

A2 in Niedersachsen: Staatsanwaltschaft prüft Raser-Fall – und kommt zu eindeutigem Ergebnis

Für eine Anklageerhebung gebe es keinen ausreichenden Tatverdacht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stendal in Sachsen-Anhalt am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Es habe umfassende Prüfungen des Vorfalls gegeben, eine Befragung des Beschuldigten sei nicht nötig gewesen.

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Das ist die A2:

  • ist Deutschlands wichtigste Ost-West-Achse
  • startet in Oberhausen (NRW)
  • endet in Kloster Lehnin (Brandenburg)
  • verläuft durch NRW, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg
  • ist 486 Kilometer lang, 155 Kilometer verlaufen durch Niedersachsen
  • ist sechsstreifig (drei Fahrstreifen je Fahrtrichtung)
  • wurde zur Zeit des Nationalsozialismus gebaut
  • ihr Spitzname lautet „Warschauer Allee“

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Dem Raser war ein verbotenes Rennen im Sinne einer Einzelfahrt vorgeworfen worden. Nach dem Strafgesetzbuch ist auch ein so genanntes Alleinrennen strafbar, wenn sich der Fahrer „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Alle drei Tatbestandsvoraussetzungen liegen aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht vor, wie der Sprecher sagte.

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So begründet das Gericht die Entscheidung zum A2-Raser

In dem Autobahnabschnitt gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Laut der Straßenverkehrsordnung dürfe man aber nur so schnell fahren, wie es die Sicht- und Wetterverhältnisse und die persönlichen Fähigkeiten von Fahrzeug und Fahrzeugführer zuließen, sagte der Sprecher. In dem Video seien aufgrund der gewählten Strecke, der frühen Uhrzeit und Jahreszeit sehr gute Verkehrsverhältnisse erkennbar. Es gebe zudem keinerlei Hinweise auf eine unsichere Fahrweise.

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Außerdem sei das Auto, ein Bugatti Chiron, für Fahrten mit solch hohen Geschwindigkeiten ausgelegt. Bei der Aktion ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft niemand gefährdet worden. Dem Fahrer könne man nicht vorwerfen, er sei rücksichtlos gewesen, da er optimale Uhrzeit, Wetter- und Straßenverhältnisse gewählt habe, erklärte der Sprecher. (dpa)