Hannover.
Auch wir Niedersachsen können uns auf einen einfacheren Alltag in der Corona-Pandemie einstellen.
Seit Sonntag gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung – fast alle bisherigen Maßnahmen fallen weg. Wir selbst entscheiden, ob und wie wir uns und unsere Mitmenschen vor Covid-19 schützen. Ein echter „Freedom Day“ ist das jedenfalls nicht – die Pandemie ist noch nicht vorbei.
Corona-Regeln in Niedersachsen: Das ist jetzt anders
Wer jetzt etwa ins Restaurant oder Kino gehen möchte, benötigt keinen 3G-Nachweis mehr. Bei privaten Treffen gibt es laut Landesregierung ebenfalls keine Beschränkungen mehr.
Durch das überarbeitete Bundesinfektionsschutzgesetz können Länder nur noch niedrigschwellige Corona-Maßnahmen anordnen, wie etwa eine Maskenpflicht im Nahverkehr oder in Krankenhäusern. Ebenfalls sind einige Testnachweise weiterhin vorgesehen, etwa für Schulen oder Pflegeheime. An dem Gesetz hatte es deutliche Kritik gegeben, auch aus Niedersachsen.
Corona in Niedersachsen: Betriebe entscheiden über Maskenpflicht
Über das Hausrecht können Betriebe weiterhin festlegen, ob eine Maske getragen werden muss oder nur Menschen Zutritt bekommen, die gegen das Coronavirus geimpft oder negativ getestet sind. Sie müssen diese Maßnahmen aber nicht mehr verhängen.
Länder können über eine sogenannte Hotspot-Regelung verschärfte Maßnahmen auf den Weg bringen, davon will Niedersachsen allerdings bislang nicht Gebrauch machen, weil nach Einschätzung der Landesregierung derzeit keine Überbelastung des Gesundheitssystems droht.
Die Grünen-Landtagsfraktion fordert, im Parlament eine solche Hotspot-Regel zu definieren.
Die Fraktionsvorsitzende Julia Willie Hamburg aus Gifhorn sagte auf Anfrage: «Mit einem vom Landtag beschlossenen Kriterien-Katalog könnte der Landtag regelmäßig die Landkreise definieren, die Hotspot sind. Neben Krankenhausbelastung und Infektionszahlen sollten auch Personalausfall und Betten-Sperrungen berücksichtigt werden.» Zu geringe Schutzmaßnahmen würden zur Gefahr für viele, vor allem für Kinder, ältere Menschen und das Personal in den Kliniken, das seit mehr als zwei Jahren an der Belastungsgrenze arbeite.
Die wichtigsten Regelungen ab 3. April 2022
Allgemeine Empfehlungen
- Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
- Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
- Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften
Kontaktregelungen
- Keine Beschränkungen
Gastronomie
- Keine Beschränkungen
Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)
- Keine Beschränkungen
Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä.
- Keine Beschränkungen
Körpernahe Dienstleistungen
- Keine Beschränkungen
Einzelhandel
- Keine Beschränkungen
Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.
- Keine Beschränkungen
Nutzung von Sportanlagen
- Keine Beschränkungen
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 50 bis 2.000 Personen)
- Keine Beschränkungen
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 2.000 Personen)
- Keine Beschränkungen
Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)
- Keine Beschränkungen
Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- nur mit negativem Testnachweis und FFP2
- gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
Besuche in Heimen und Einrichtungen
für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
- nur mit negativem Testnachweis und FFP2
- gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
- FFP2-Maske
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege
- Testnachweis (3 x pro Woche) für betreute Kinder ab 3 Jahren für Zutritt
- Tests werden durch die Einrichtung bereitgestellt
- Keine Testnachweis für Kinder unter 3 Jahren
Schulbetrieb
- Testnachweis (3 x pro Woche), an dem die Schülerinnen/Schüler in die Schule kommen
(ausgenommen „Geboosterte“) - Nach den Osterferien an den ersten acht Schultagen Testpflicht
- Bei Verdachtsfall in der Klasse jedes Kind in der Klasse (auch „Geboosterte“) an den folgenden fünf Schultagen täglich
Öffentlicher Personen- und Nahverkehr (inkl. Bahnhöfe, Haltestellen etc.)
- FFP2-Maske
>> HIER findest du die neue Corona-Verordnung als PDF
Corona in Niedersachsen: Gesundheitsministerin mit klarem Statement
Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) sagte, mit der neuen verordnung schlage man ein neues Kapitel im Umgang mit der Pandemie auf. Grundsätzlich sei es richtig, dass die allermeisten Beschränkungen der vergangenen Monate nun zurückgefahren werden, weil derzeit trotz hoher Fallzahlen keine Überlastung unseres Gesundheitssystems droht.
„Es ist allerdings auch kein Geheimnis, dass wir uns gewünscht hätten, so einfache wie effektive Basisschutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht noch etwas länger aufrechtzuerhalten. Die Hürden, die das Infektionsschutzgesetz des Bundes hierfür vorsieht, sind aus unserer Sicht unverhältnismäßig hoch“, so Behrens.
In den kommenden Tagen und Wochen komme es deshalb umso mehr auf unser individuelles Verhalten an: „Ich rate allen Niedersächsinnen und Niedersachsen angesichts der hohen Fallzahlen weiterhin dazu, insbesondere in Innenräumen und beengten Situationen mit vielen anderen Menschen eine FFP2-Maske zu tragen, auch wenn es nun nicht mehr vorgeschrieben ist.“
Und weiter: „Nutzen Sie auch weiter die vielen kostenlosen Testangebote, insbesondere, wenn Sie Symptome haben. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Nach wie vor erkranken täglich viele Menschen an Covid, dank der relativ hohen Impfquote und der vergleichsweise milden Verläufe der Omikron-Variante aber zum Glück häufig nicht mehr so schwer wie noch vor einigen Monaten. Für Erwachsene, die nicht geimpft sind, ist die Situation aber weiterhin gesundheitsgefährdend.“
Das Land Niedersachsen werde werde die Lage auch in den kommenden Wochen und Monaten intensiv beobachten und ebenso intensiv für die Impfungen werben, um die Impflücken zu schließen und uns bestmöglich auf den Herbst vorzubereiten. (dpa/ck)