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Corona in Niedersachsen: Kita-Testpflicht geht an den Start! Das müssen Eltern jetzt wissen
ab Dienstag beginnt in Niedersachsen die Testpflicht an den Kindergärten
Kinder ab drei Jahren müssen ab dann drei Mal in der Woche auf Corona getestet werden
die neue Regel gilt erst einmal bis auf Weiteres
Kinder und Eltern in Niedersachsen müssen ab der nächsten Woche ihren Corona-Alltag umkrempeln. Die Corona-Testpflicht für Kitas geht an den Start. Dabei stellen sich einige Fragen. Eine Übersicht:
Wann beginnt die Corona-Testpflicht in Niedersachsen und wer muss sich testen?
Die Testpflicht beginnt am Dienstag. Kinder ab drei Jahren müssen dann künftig dreimal wöchentlich negativ getestet sein, um eine Kita besuchen zu können.
Wie lange ist die Testpflicht vorgesehen?
Laut zuständigem Kultusministerium ist dies bis auf Weiteres der Fall.
An welchen Tagen sind die Tests Pflicht?
Da haben Kitas einen gewissen Spielraum. Einen festgelegten Rhythmus gibt es nicht. Als es an den Schulen nur eine dreimalige statt der derzeit tägliche Testpflicht gab, wurde in vielen Fällen montags, mittwochs und freitags getestet.
Woher bekommen Eltern und Kinder die Tests?
Die Tests werden von den Einrichtungen gestellt und sind kostenlos.
Wo soll getestet werden?
Das soll in der Regel zu Hause sein, bevor das Kind das Haus verlässt. Tests in der Kita sollen laut Ministerium unter Umständen aber auch möglich sein.
Wer testet die Kinder zu Hause?
Da Kita-Kinder noch sehr klein sind, sollen das in der Regel die Eltern übernehmen.
Diese sollen dann auch das negative Testergebnis gegenüber der Kita oder Kindertagespflege bestätigen.
Was passiert bei einem positiven Test?
Wer positiv ist, bleibt zu Hause.
Was passiert mit anderen Kindern aus einer Gruppe, wenn es einen positiven Test gibt?
Das lässt sich pauschal nicht wirklich beantworten. Auf der Internetseite des Landes heißt es: „Die Feststellung, wer im Infektionsfall als enge Kontaktperson gilt, ist immer vom Einzelfall abhängig und wird vom örtlich zuständigen Gesundheitsamt festgestellt.“
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Darauf musst du bei der Durchführung des Corona-Selbsttests achten:
lies dir die ganze Anleitung vor Testbeginn durch
nimm dir die Zeit für eine ruhige und gewissenhafte Ausführung
suche dir eine saubere, helle Arbeitsfläche mit genügend Platz
lege dir eine Uhr und/oder einen Spiegel bereit
vor und nach dem Test die Hände waschen und desinfizieren
bei Gurgeltests sollten keine anderen Personen im Raum sein, da es zu Aerosol-Bildung kommen kann; nach einem Gurgeltest deshalb ausgiebig lüften
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Auf der Internetseite des Kultusministeriums mit Stand Ende Januar heisst es: „Es kann keine generelle Aussage zu den jeweiligen Auswirkungen eines Infektionsfalls getätigt werden. Es müssen vor Ort Abwägungen getroffen werden, um einerseits Infektionsketten frühzeitig zu brechen und andererseits auch das Recht auf frühkindliche Bildung miteinander in Einklang zu bringen.“
Was passiert, wenn sich ein Kind nicht testen lässt?
Laut Kultusministerium gibt es dann zwei Möglichkeiten. Zum einen kann sich das Umfeld, also etwa die Eltern, testen, wenn das Kind den Test nicht vertragen sollte oder sich nicht testen lässt. Dieser negative Test reicht im Zweifelsfall dann aus, damit das Kind dennoch zur Kita gehen kann. Sofern möglich, sollen die Kinder natürlich getestet werden und nicht deren Eltern.
Wenn die Leitung einer Kita diese Undurchführbarkeit anders einschätzt oder nicht akzeptiert, können sich Eltern den Angaben zufolge um ein ärztliches Attest bemühen, das dann seitens der Einrichtungsleitung zu akzeptieren ist.
Was gilt für Kita-Beschäftigte?
Für Kindertageseinrichtungen gilt wie für alle Arbeitsstätten, in denen Personenkontakt nicht ausgeschlossen ist, die 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Beschäftigte, die weder geimpft noch genesen sind, müssen sich laut Ministerium grundsätzlich selbst um einen Test mit Nachweis kümmern. Arbeitgeber stellen demnach zwei Testungen pro Woche zur Verfügung. Die anderen Tests sind in Testzentren, Apotheken oder bei Hausärzten vorzunehmen, ein vor der Arbeit zu Hause durchgeführter Selbsttest ist nicht gültig. (dpa)