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Corona in Niedersachsen: Neue Verordnung kommt – DAS musst du wissen
Neues Jahr, neue Corona-Verordnung für Niedersachsen!
Die Regeln sollen ab Samstag gelten – bis Anfang Februar.
Große Veränderungen sind nicht zu erwarten.
Dennoch gibt es einige Unterschiede zu beachten.
Hannover.
Niedersachsen
hat Corona mit ins neue Jahr genommen – oder umgekehrt. Vorbei ist die Pandemie noch lange nicht.
Schon jetzt greifen in Niedersachsen unterschiedliche Regeln, was Corona angeht. 3G oder 2G plus zum Beispiel.
Corona in Niedersachsen: Diese Regeln gelten ab Samstag
Ab Samstag soll eine neue Verordnung greifen. Ganz so viel wird sich voraussichtlich nicht ändern. Dennoch musst du einiges im Alltag beachten.
Hier kommen die neuen Corona-Regeln für Niedersachsen!
Wie sieht es mit Kontaktbeschränkungen aus?
Bei den Kontaktbeschränkungen soll es keine Änderung geben: Du darfst dich mit bis zu neun anderen Leuten treffen – vorausgesetzt, ihr seid alle gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen! Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht eingerechnet.
Bist du aber weder geimpft noch genesen? Dann hast du weit weniger Spielraum. Dann darf sich ein Haushalt nämlich nur mit maximal zwei Leuten aus einem anderen Haushalt treffen. Auch hier werden Kinder nicht mitgezählt.
Wie sieht es mit der Schule aus?
Diese Regeln sind schon fix! Seit Montag müssen beziehungsweise dürfen wieder alle Schüler in Niedersachsen zur Schule gehen. Bis Ende des Monats sind jeden Tag Tests verpflichtend, sofern Schüler noch nicht gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen sind.
Die Tests werden jeweils von den Schulen gestellt. Prinzipiell können sich auch geimpfte und genesene Schüler oder Lehrer mit den zur Verfügung gestellten Kits testen, sofern es die Kapazitäten der Schule erlauben.
Wo soll die 3G-Regel gelten?
Das sind die vielzitierten „körpernahen Dienstleistungen“ – dazu zählen etwa Friseure oder Kosmetikstudios. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte frühere schärfere Regeln in diesem Bereich zum Teil außer Vollzug gesetzt, daher musste die Landesregierung dort vor einigen Wochen nachbessern. Eine Änderung ist nicht geplant.
Wo soll 2G plus gelten?
Das sind sehr viele Bereiche. Das sind derzeit der Freizeitbereich, einschließlich Kinos, Zoos oder Theater, aber auch der Sportbereich einschließlich Fitnessstudios. Auch daran soll sich erstmal nichts ändern. 2G plus soll auch weiterhin für Gastronomie oder Hotels gelten.
Was gilt es bei 2G plus zu beachten?
Wenn du geboostert wurdest – also, eine Auffrischungsimpfung bekommen hast, dann bist du vom zusätzlichen Test befreit. Das soll auch weiterhin direkt nach der Impfung gelten. Kinder und Jugendliche sollen nach wie vor ausgenommen sein, müssen also nicht einmal geimpft sein.
Kann auch 2G gelten?
Ja, Gastronomen sollen auch weiterhin die Möglichkeit haben, auf den zusätzlichen Test zu verzichten. Dann dürfen sie aber nur 70 Prozent ihrer Plätze belegen.
Wie sieht es mit der Maskenpflicht aus?
Niedersachsen setzt schon jetzt überwiegend auf die FFP2-Maske, etwa im Nahverkehr oder beim Einkaufen. Das soll auch so bleiben. Schüler dürfen im Unterricht aber auch OP-Masken tragen.
Wo muss ich meinen Impf-Nachweis nicht vorzeigen?
Das gilt aktuell in vielen Geschäften – nicht gegen das Coronavirus geimpfte Menschen können in Niedersachsen somit shoppen gehen. Auch hier sind keine Änderungen geplant. Das OVG hatte die 2G-Regel im Handel ebenfalls gekippt.
Für Lebensmittelgeschäfte und weitere Bereiche wie Optiker oder Tankstellen waren auch vorher keine Impfnachweise notwendig. Allerdings ist eine FFP2-Maske Pflicht. Die solltest du nicht vergessen!
Was hat geschlossen oder ist verboten?
Clubs, Diskotheken und Shisa-Bars sind dicht. Sie leiden aktuell mit am meisten unter der Pandemie. Veranstaltungen mit mehr als 500 Menschen sind nicht erlaubt. Auch das soll so bleiben.
Wie sieht es mit der Quarantäne und Isolation aus?
Nach einem Bund-Länder-Beschluss aus der vergangenen Woche werden Kontaktpersonen von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen sind oder frisch genesen. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden, wenn sie sich nicht vorher freitesten lassen. Dieser Corona-Beschluss soll in Niedersachsen ab Samstag gelten. (dpa/red)