Braunschweig / Wolfsburg / Salzgitter.
Kein Durchblick mehr im Corona-Jungel? Vor lauter G’s kapierst du gar nicht mehr, was Sache ist? Eigentlich wolltest du nur einen Friseur in Braunschweig, Wolfsburg, Salzgitter und Co. besuchen?
Keine Bange! Hier erfährst du was du beim Friseur in Braunschweig, Wolfsburg, Salzgitter und Co. beachten musst.
Friseur in Braunschweig, Wolfsburg, Salzgitter: Das sind die aktuellen Regeln
Zunächst vielleicht eine beruhigende Nachricht: Auch als Ungeimpfter darfst du während der Weihnachts- und Neujahrsruhe in Niedersachsen noch zum Friseur gehen. Für körpernahe Dienstleistungen – und dazu zählen Friseure – gilt nach wie vor die 3G-Regel. Das heißt, rein kommen Geimpfte, Genesene und Menschen mit einem tagesaktuellen Test.
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Das ist das Coronavirus:
- ist SARS-CoV-2 (Abkürzung für englisch: severe acute respiratory syndrome coronavirus 2)
- gehört zur Familie der Coronaviren, eine Infektion kann neue Atemwegserkrankung Covid-19 verursachen
- erstmals 2019 in der chinesischen Stadt Wuhan entdeckt
- wurde von der WHO am 30. Januar 2020 als „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ und am 11. März 2020 als Pandemie eingestuft
- Infektion erfolgt in der Regel über Tröpfcheninfektion und Aerosole
- inzwischen gibt es mehrere Mutationen, die noch ansteckender sind
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+++ Aktuelle Infos zu Corona in Niedersachsen +++
Einen solchen Test kannst du zum Beispiel an einer Teststelle durchführen lassen. Manche Friseure akzeptieren auch einen Selbsttest aus dem Supermarkt, aber Achtung: Gültig ist er dann nur, wenn du ihn vor Ort unter Aufsicht durchführst. Einen Test einfach zu Hause machen und dann mitnehmen, geht leider nicht.
FFP2-Maskenpflicht bis mindestens Mitte Januar
Bis zum 15. Januar gilt in ganz Niedersachsen die Warnstufe drei. Das bedeutet, dass du im Friseursalon eine FFP2-Maske tragen musst – und das, ja, leider auch während des Haarschnitts. Eine Ausnahme bei der Regel gibt es lediglich bei Gesichtsbehandlungen – wenn dir also zum Beispiel der Bart geschnitten wird.
Daneben musst du beim Friseurbesuch deine Kontaktdaten hinterlassen. Dafür hat jeder Salon meistens ein eigenes System. Bei manchen kannst du dich noch mit Papier und Stift eintragen, andere setzen auf elektronische Systeme wie die Luca- oder Corona-App. In jedem Fall solltest du deinen Personalausweis nicht vergessen und ihn – wenn gewünscht – vorzeigen.
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Diese Regeln gelten, wie bereits gesagt, vorerst bis zum 15. Januar. Am kommenden Freitag steht aber die nächste Ministerpräsidentenkonferenz an, bei der sich die Länderchefs über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten wollen. Gut möglich, dass danach die Regeln auch in Niedersachsen wieder geändert werden. (bp)