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Niedersachsen mit neuer Corona-Verordnung – Warnstufe 3 über Weihnachten kommt

Niedersachsen mit neuer Corona-Verordnung – Warnstufe 3 über Weihnachten kommt

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Niedersachsen verschärft noch einmal die Corona-Regeln. Vor allem über Weihnachten! (Symbolbild) Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie

Das Land Niedersachsen hat eine neue Corona-Verordnung ausgearbeitet.

Die Richtung ist klar: Die Corona-Regeln in Niedersachsen werden noch einmal strenger. Vor allem über die Weihnachtszeit. Denn dann gilt Warnstufe 3. Was das bedeutet und was sonst noch gilt, liest du hier.

Niedersachsen bringt neue Corona-Verordnung auf den Weg

Die Corona-Lage ist nach wie vor ernst. Vor allem die Omikron-Variante bereitet Wissenschaftlern und Politikern Sorge. „Wir können leider dem Virus nicht die Regeln vorgeben, nach denen es sich entwickelt. Wir erleben, dass sich das Virus als sehr hartnäckiger und wandelbarer Gegner erweist, auf den wir uns alle immer wieder neu einstellen müssen “, betont Ministerpräsident Weil.

Um der Situation Herr zu werden, bedarf es nach Auffassung des Landes Niedersachsen strengere Regeln.

Bedeutet konkret:

  • Warnstufe 1: Anders als bisher gilt ab sofort 2G im Einzelhandel mit medizinischer Maske; Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (eigener Haushalt plus zwei Personen)
  • Erleichterung bei der 2G-plus-Regel, wenn Kapazitäten deutlich auf maximal 70 Prozent gesenkt werden
  • Ausgenommen von 2G-plus: Menschen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, außerdem Personen, die einen Impfdurchbruch hatten
  • Rückkehr aus einer höheren Warnstufe in die nächstniedrige: nicht nur das Absenken des Hospitalisierungswertes ist ausschlaggebend, sondern auch ein weiterer Wert muss in den Bereich der niedrigeren Stufe rutschen, bedeutet: Warnstufe 2 wird länger Bestand haben

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Bei der 2G-Regel im Einzelhandel sind übrigens einige Geschäfte ausgenommen. Nämlich jene, die für den täglichen Bedarf wichtig sind. Dazu gehören: Lebensmittel- und Getränkehandel, Apotheken, Optiker, Orthopädie-Geschäfte, Hörgeräte-Geschäfte, Drogerien, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Babyläden, Gärtnereien, Tankstellen, Buchläden, Post, Reparaturstellen für Fahrzeuge oder Elektrogeräte.

Warnstufe 3 über Weihnachten und Silvester

Für die Zeit vom 24. Dezember bis zum 2. Januar gilt in Niedersachsen eine „Weihnachts- und Nachruhe“. Dann gilt automatisch Warnstufe 3. Doch welche Bedeutung hat Warnstufe 3 über die Feiertage?

  • strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: eigener Haushalt plus zwei weitere Personen
  • private Treffen von Geimpften mit nur noch 25 Teilnehmern im Innenbereich und 50 im Außenbereich; wichtig: Kinder und Jugendliche werden bei den 25 Teilnehmern mitgerechnet
  • Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind in Warnstufe 3 nur noch möglich mit 2G-plus
  • Tanzveranstaltungen sind generell verboten, ebenso Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen und Messen

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Außerdem müssen Weihnachtsmärkte in dieser Zeit schließen, genauso wie Clubs und Discos.

So geht es für Schüler und Lehrer weiter

Und wie sieht es in Schulen aus? Die Weihnachtsferien sollen nicht vorgezogen werden. Sie dauern konkret vom 23. Dezember bis zum 7. Januar. Allerdings wird die Präsenzpflicht ab dem 20. Dezember aufgehoben.

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Ab dem 10. Januar soll es bis zum 14. Januar eine „Sicherheitsphase“ an Schulen geben. Bedeutet: Fünf Tests pro Woche für alle, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Für Lehrer und Co. gilt 3G.

Die neue Corona-Verordnung gilt ab Sonntag, 12. Dezember. (abr)