Niedersachsen plant eine neue Corona-Verordnung – und damit will das Land die Zügel bei den Maßnahmen noch einmal anziehen.
Läuft alles wie geplant, könnte die neue Corona-Verordnung für Niedersachsen bereits am kommenden Samstag, 11. Dezember, in Kraft treten. Was die Landesregierung plant, verraten wir dir hier.
Niedersachsen will neue Corona-Verordnung auf den Weg bringen
Die Corona-Lage in Niedersachsen ist „ernst, aber beherrschbar“, meint Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens. „Damit das so bleibt, brauchen wir leider auch weiterhin Regeln, die in viele Bereiche des täglichen Lebens eingreifen“. Das gelte sowohl für doppelt Geimpfte als auch in besonderem Maße für Ungeimpfte.
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Doch was bedeutet das konkret?
Die Landesregierung Niedersachsen hat sich bereits Gedanken über verschiedene Änderungen gemacht. Die will sie am Dienstagabend zur Abstimmung geben. Gibt es ein Go von allen Beteiligten, soll die Verordnung am kommenden Freitag veröffentlicht werden und am Samstag in Kraft treten.
Die möglichen Maßnahmen im Überblick:
- Kontaktbeschränkungen: Für Ungeimpfte könnte es strenger werden! Heißt: ein Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem anderen Haushalt, Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit
- Private Treffen von ausschließlich Geimpften und Genesenen könnten ab Warnstufe 3 und in Hotspot-Regionen ab einer Inzidenz von 350 eine Übergrenze von 50 Personen drinnen und 200 draußen bekommen
- Veranstaltungen: Bei Warnstufe 3 und in Hotspot-Regionen könnte eine FFP2-Pflicht auch beim Sitzen greifen
- bei Warnstufe drei könnte es ein Verbot von Messen geben, außerdem sollen Weihnachtsmärkte und Discos bei der Warnstufe 3 und in regionalen Hotspots schließen müssen
- für den Einzelhandel könnte 2G gelten, Ausnahme: Geschäfte für die Grundversorgung und Apotheken
- Ab Warnstufe 2 könnte überall im Einzelhandel eine FFP2-Pflicht gelten, auch im ÖPNV
- 2G-plus: Hier soll es Ausnahmen für Menschen geben, die geboostert sind
+++Alle aktuellen Entwicklungen rund um Corona in Niedersachsen im Newsblog+++
Eine besondere Änderung könnte es für Gastro-Betreiber und Veranstalter in Warnstufe 2 geben. Alle hätten die Möglichkeit, auf 2G-plus zu verzichten, wenn sie nur 70 Prozent ihrer Kapazitäten nutzen. Auch für Hallensport könnte es eine Möglichkeit geben, 2G-plus zu umgehen. Bedeutet: Hat ein Sportler zehn Quadratmeter für sich allein, kann die Testpflicht entfallen. Der Entwurf soll am Dienstagabend zur Abstimmung gebracht werden. (abr)