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Corona in Niedersachsen: Land passt Regeln an – DAS ändert sich jetzt!

Corona in Niedersachsen: Land passt Regeln an – DAS ändert sich jetzt!

corona niedersachsen
Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Hannover. 

Niedersachsen

passt seine Corona-Verordnung leicht an und verlängert sie um mehrere Wochen.

Die Corona-Änderungen für Niedersachsen sind allerdings überschaubar. Aber: Fußballfans dürfen hoffen…

Neue Corona-Regeln in Niedersachsen

Die niedersächsische Landesregierung verlängert die geltende Corona-Verordnung bis Anfang September und kommt damit nach eigenen Angaben dem Wunsch kommunaler Spitzenverbände nach mehr Planungssicherheit im Sommer nach.

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Wie der Chef der niedersächsischen Staatskanzlei, Jörg Mielke, am Donnerstag im Gesundheitsausschusses des Landtags erläuterte, bleibt die Verordnung im Grundsatz bestehen, einige kleinere Anpassungen treten bereits am Freitag in Kraft.

Niedersachsen: Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Menschen erlaubt

Eine Änderung betrifft etwa die Personenbegrenzung bei Großveranstaltungen: Bei einer örtlichen Inzidenz unter 35 sollen künftig unter bestimmten Auflagen wieder Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Menschen erlaubt sein. Voraussetzung ist dann, dass bei den Veranstaltungen drinnen wie draußen das Abstandsgebot eingehalten wird – etwa durch die Zuweisung fester Sitzplätze und die Lenkung von Besucherströmen zum Eingang durch den Veranstalter.

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Zudem muss sichergestellt werden, dass der Konsum von Alkohol eingeschränkt wird und Kontaktdaten erhoben werden. Die Zuschauerzahl ist auf maximal 25.000 oder 50 Prozent der Zuschauerkapazität der Veranstaltungslokalität begrenzt.

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Niedersachsen: Wieder mehr Nähe in Heimen

Eine weitere Änderung betrifft die Menschen in Heimen und ihre Angehörigen: In Tagespflegeeinrichtungen sollen künftig Abstandsregeln und Maskenpflicht entfallen, soweit alle Anwesenden vollständig geimpft oder genesen sind. „Umarmungen werden wieder möglich sein“, sagte Staatskanzleichef Mielke.

Aufgrund der Ausbreitung der Delta-Variante sei weiterhin aber erhöhte Vorsicht geboten, sagte Mielke. Die Anpassung sieht deshalb eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher in Heimen künftig schon ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 10 in der entsprechenden Gebietskörperschaft vor. Bislang waren Tests erst ab einer Inzidenz von 35 verpflichtend.

Corona: Niedersachsen ändert Maskenpflicht

Zudem sind kleinere Anpassungen vorgesehen: So sollen zum Beispiel auf Niedersachsens Wochenmärkten bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 10 nicht nur die Kunden, sondern auch die Marktleute ihre Mund-Nasen-Bedeckung abnehmen dürfen. In Arbeits- und Betriebsstätten kann auf eine Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden – das Land setzt hierbei die Veränderungen der Arbeitsschutz-Verordnung des Bundes um. (dpa/red)