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Verbraucherzentrale Niedersachsen: Viele Fitnessstudios verlängern Verträge ohne Zustimmung – „absurd“

Verbraucherzentrale Niedersachsen: Viele Fitnessstudios verlängern Verträge ohne Zustimmung – „absurd“

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Viele Fitnessstudios versuchen die Schließzeiten nun einfach an die Kündigung hinten dran zu hängen. (Symbolbild) Foto: dpa

Hannover. 

Wegen monatelanger Schließungen der Fitnessstudios haben die Betreiber ihren Kunden in vielen Fällen mehrere Kompensationsmöglichkeiten angeboten. Doch die Verbrauchzerntrale Niedersachsen warnt nun davor, wenn Studios einfach nur die geschlossenen Monate „hinten dran“ hängen.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät Kundinnen und Kunden von Fitnessstudios daher zu einer genauen Prüfung einseitiger Vertragsanpassungen während der Corona-Pandemie.

Verbrauchernzentrale Niedersachsen warnt vor Abzocke durch Fitnessstudios

Nachdem die Fitnessstudios wegen des Lockdowns mehrere Monate schließen mussten, hätten einige Anbieter nun Verträge verlängert, indem sie die Schließzeiten angehängt hätten, teilte die Verbraucherzentrale Niedersachsen am Donnerstag in Hannover mit.

Dies sei ohne Zustimmung der Kundinnen und Kunden aber nicht zulässig. Doch genau das tun aktuell viele Anbieter und geben teils kreative Begründungen an. Im Fall einer Verbraucherin aus Niedersachsen interpretiert das Fitnessstudio das Aussetzen der Beitragszahlungen als vereinbarte Ruhezeit. Die Unterbrechung des Vertrags müsse beidseitig nachgeholt werden, wodurch sich die Kündigung um sechs Monate verschiebe.

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„Der Vergleich ist absurd. Eine Ruhezeit wird vertraglich vereinbart, wenn ein Kunde die angebotenen Leistungen vorrübergehend nicht nutzen kann, etwa aufgrund einer Krankheit. Hier ist es genau andersherum: Das Fitnessstudio musste schließen, konnte also selbst den Vertrag nicht erfüllen“, sagte die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, Tiana Preuschoff. Somit müsse die Verbraucherin die Schließzeiten auch nicht nachholen, die Kündigung sei wirksam.

Die Verbraucherzentrale rät daher Betroffenen, sich zu wehren und wenn nötig auch vor Gericht zu ziehen.

Fitnessstudios dürfen nicht einfach die Kündigung um die Schließzeit verlängern

Laut Verbraucherzentrale gibt es auch Fitnessstudio-Betreiber, die bereits bestätigte Kündigungen um die Schließzeit verschieben. „Unserer Einschätzung nach dürfen Fitnessstudios die Verträge nicht einseitig um coronabedingte Schließzeiten verlängern“, teilte Preuschoff mit.

Bislang gebe es zwar keine höchstrichterliche Entscheidung dazu. „Wir schätzen die Erfolgsaussichten für Verbraucherinnen und Verbraucher im Fall einer Klage aber gut ein.“

Viele Studios haben Kunden aber auch Auswahlmöglichkeiten zur Kompensation gegeben

Viele Fitnessstudios haben ihren Kunden aber auch mehrere Möglichkeiten zur Auswahl angeboten, wie das Einfrieren der Zahlungen, das kostenlose Anhängen der Monate ohne Zahlungsstopp oder kostenlose Personal Trainings, wenn die Mitgliedsbeiträge weiter gezahlt wurden.

Ob der Kunde klagen kann, hängt also davon ab, ob er ohne seine Zustimmung zu etwas gedrängt wurde oder nicht. (fb/dpa)