Celle.
Der Fall Frederike: 40 Jahre nach dem Tod der Siebzehnjährigen wittert ihr Vater erneut Hoffnung und eröffnet eine neue Petition.
Frederike von Möhlmann wurde in der Nacht vom 4. November 1981 von einem Unbekannten vergewaltigt und brutal ermordet, als sie nach Hause trampen wollte. Nach einer Chorprobe fuhr sie von Celle nach Hambühren, eine Gemeinde im Kreis Celle in Niedersachsen.
Der Fall Frederike aus Niedersachsen
Der Angeklagte Ismet H. war am 1. Juli 1982 im damaligen Strafverfahren durch das Landgericht Lüneburg wegen Vergewaltigung und Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Jedoch hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und so wurde der Angeklagte auf Grund mangelnder Beweise am 13. Mai 1983 freigesprochen.
Mehr als dreißig Jahre später gab es neue Indizien, die auf den vermeintlichen Täter hinwiesen. Da nun ein DNA-Test in der Kriminalistik zur Überführung von Straftätern eingesetzt werden konnte. Diese Möglichkeit gab es in den 80ern noch nicht. Auf einer Binde von Frederike wurden DNA-Spuren vom Tatverdächtigten Ismet H. gefunden.
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Ihr Vater kämpft seit 40 Jahren für Gerechtigkeit
Doch es gibt ein Problem: Laut Paragraf 362 der Strafprozessordnung ist es nicht möglich, Freigesprochene erneut des Mordes anzuklagen.
Deswegen sammelt der Vater Hans von Möhlmann nun erneut Unterschriften für seine Petition. Denn er ist sich sicher: „Der damalige Täter ist der mutmaßliche Mörder meiner Tochter, aber weiterhin auf freiem Fuß. Das ist unerträglich für mich.“ Bereits seit Jahren kämpft er für eine Ergänzung des Paragrafen 362: Hier beruft er sich auf das Gesetz, dass Mord nie verjähre und stützt sich auf die Strafprozessordnung anderer EU-Länder wie Norwegen und Österreich. Diese sehen in Fällen, bei denen es neue Beweismittel gibt, eine erneute Gerichtsverhandlung vor.
In der Petition schreibt der Vater nun, dass es auch in Deutschland möglich sein müsse, ein Verfahren erneut zu eröffnen, wenn neue anerkannte Methoden einen freigesprochenen Täter überführen könnten.
Neue Hoffnung in Niedersachsen
Nun, beinahe 40 Jahre nach dem Tod von Frederike, wittert Hans von Möhlmann neue Hoffnung. Da die Bundestagsfraktion von Union und SPD die Strafprozessordnung tatsächlich ändern will. Sie wollen einen Vorschlag im Bundestag einbringen, damit es möglich ist, im Fall von Mord Freigesprochene erneut anzuklagen, wenn es neue wissenschaftliche Indizien für die Tat gibt. Der Artikel 362 soll dahin hingehend geändert werden, damit das neue Gesetz im Herbst 2021 verabschiedet werden kann. Der Vorschlag ist umstritten, nicht zuletzt weil der Nachweis von DNA-Spuren viele Wiederaufnahmen von Morden nach sich ziehen könnte. Außerdem wirft es die Frage auf, warum das Gesetz auf Mord beschränkt werden sollte und wie es etwa in Fällen von furchtbaren Sexualverbrechen an Kindern aussieht.
DNA-Spur ist noch kein Beweis
Das Vorgehen ist hier außerdem sehr ungewöhnlich. Normalerweise werden Gesetzentwürfe von Ministerien erarbeitet, dann vom Kabinett verabschiedet und anschließend vom Parlament diskutiert. Bislang weigert sich Justizministerin Lambert jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen dagegen, die Initiative der Fraktionen zu unterstützen. Die Verfassung besagt, dass vermeintliche Täter nicht erneut wegen einer freigesprochenen Tat angeklagt werden dürfen, es sei denn sie gestehen die Tat. Ismet H. tut dies nicht. Außerdem gibt es weitere Gegenstimmen, die das Vorhaben nicht unterstützen, da eine DNA-Spur ein Indiz, aber noch kein eindeutiger Beweis ist.
Mit seiner Petition hofft Hans von Möhlmann, dass sich das Gesetz doch noch ändern wird, so wie es bereits im Koalitionsvertrag steht. Denn er ist überzeugt: „Nachweislich falsch freigesprochene Mordtaten verdienen nicht den Schutz des Gesetzes!“
Hier geht’s zur Petition: Gerechtigkeit für meine ermordete Tochter Frederike: Der Mord muss gesühnt werden können