Hannover.
Seit geraumer Zeit wird auch in Niedersachsen gegen Corona geimpft! Allerdings sind bisland eher mobile Teams in Alten- und Pflegeheimen unterwegs, um dort die Bewohner und Mitarbeiter zu impfen. Die Arbeit in den Impfzentren ruht noch. Aber die Hoffnung ist, dass das nicht mehr lange so bleibt.
Am Donnerstag, 28. Januar, können auch Impftermine außerhalb der Heime vereinbart werden. Dann öffnen nämlich die Telefon-Hotline und das Internetportal.
Alle wichtigen Infos zum Thema Corona-Impfung und Impftermine in Niedersachsen findest du hier in einer Übersicht.
Impftermine Niedersachsen: Das musst jetzt wissen
Nachdem das Impfen endlich starten konnte, folge sogleich der Dämpfer: Der Impfstoff ist knapp. Noch immer. Heißt: Alle müssen sich wohl noch länger als geplant gedulden. Immerhin können die Menschen, die älter als 80 Jahre sind, bald ihren Impftermin vereinbaren. Und zwar ab Donnerstag, 28. Januar. Die Hotline und das Impfportal werden ab 8 Uhr geöffnet. Wann es in den Impfzentren aber wirklich losgeht, ist noch immer ungewiss.
- Telefonnummer: 0800/99-88-665
- Online: www.impfportal-niedersachsen.de
Dort könnten die Betroffenen ihre Impftermine bekommen. Jeder bekommt zwei Termine, die für einen umfassenden Schutz notwendig sind. Doch können sogleich alle geimpft werden, die auch berechtigt wären in der ersten Gruppe?
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Impfstoff reicht zunächst nicht für alle Berechtigten
Leider nicht. Laut Gesundheitsministerium können im Februar zunächst rund 30.000 Impftermine pro Woche vergeben werden. Allerdings soll wöchentlich neuer Impfstoff geliefert werden, so dass es fortlaufend weitere Impftermine geben wird.
Wer beim ersten Versuch keinen Termin bekommt, kann sich auf die Warteliste setzen lassen. „Sie werden informiert, sobald wieder freie Termine zur Verfügung stehen“, heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an die über 80-Jährigen.
Wer einen Impftermin bekommen hat, der bekommt sogleich die Wegbeschreibung zum jeweiligen Impfzentrum mit. Alle Zentren seien mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Wer gesundheitsbedingt einen Einzeltransport braucht, kann sich über den Hausarzt eine Transportbescheinigung geben lassen.
Das Ministerium rät, mit der Krankenkasse zu klären, ob die Kosten übernommen werden. Wenn das nicht der Fall ist, kann die Bescheinigung mit der Rechnung beim Impfzentrum abgegeben werden, damit die Kosten erstattet werden.
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Wer nicht zum Impfzentrum kommt, braucht mehr Geduld
Wer nicht selbst zum Impfzentrum kommen kann, braucht weiter Geduld. Geplant ist, dass Hausärzte die betroffenen Menschen impfen. Diese Impfungen sollen starten, sobald in Europa ein Impfstoff zugelassen ist, der keine durchgehende Kühlung benötigt. Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass dies spätestens im Frühsommer der Fall sein wird.
Wann die Impfungen für die nächste Gruppe starten, ist indes unklar. Sobald ausreichend Impfstoff da ist, sollen die Menschen informiert werden, die zur zweiten Gruppe gehören. Dazu zählen Frauen und Männer über 70 Jahre, Menschen mit geistiger Behinderung, Demenz oder nach einer Organtransplantation.
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SIE gehören zur zweiten Impf-Gruppe
Zu den Berechtigten zählen auch Beschäftigte, die regelmäßig mit behinderten Menschen arbeiten, sowie medizinisches Personal mit erhöhtem Corona-Risiko.
Auch Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst eine erhöhte Infektionsgefahr haben, zählen zur zweiten Impfgruppe genau wie Menschen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder arbeiten. (dpa/abr)