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Helmstedt: Anschlag auf Weihnachtsmarkt geplant? Mann muss weiter schmoren

Nach seiner Festnahme in Helmstedt muss ein junger Iraker weiter hinter Gittern bleiben. Er soll einen Messer-Anschlag geplant haben.

Der 20-Jährige, der einen Terroranschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant haben soll, bleibt vorerst in Gewahrsam.
Der 20-Jährige, der einen Terroranschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant haben soll, bleibt vorerst in Gewahrsam. (Archivbild) Hanover run at 20 12 2016 on the Christmas market in Hanover at Station Patrol Police Federal Police MP Machine gun Heckler & Cook bulletproof Vest Foto: imago/localpic

Nach seiner Festnahme in Helmstedt muss ein junger Mann weiter in Gewahrsam bleiben.

Die Ermittler gehen davon aus, dass der 20-Jährige einen Terror-Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant hatte.

Helmstedt: Iraker festgenommen

Das zuständige Amtsgericht habe entschieden, dass der Mann aus Sachsen-Anhalt vorerst in Gewahrsam bleiben muss, teilte das Landeskriminalamt Niedersachsen am Dienstag (5. Dezember) mit. Weitere Details wollte das LKA aus ermittlungstaktischen Gründen nicht nennen. Der 20-Jährige war am 21. November in Helmstedt in Gewahrsam genommen worden – nach Hinweisen auf eine schwere Gewalttat.

Die Ermittler glauben, dass der Mann einen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Hannover geplant hatte – das „können wir derzeit nicht ausschließen“, hieß es von einem LKA-Sprecher. Nach Informationen aus Sicherheits-Kreisen soll der junge Iraker, der sich erst seit dem vergangenen Jahr in Deutschland aufhielt und in Niedersachsen einen Job gefunden hatte, darüber nachgedacht haben, Besucher eines Weihnachtsmarktes mit einem Messer zu attackieren.

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Zuletzt wurden in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg zwei Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren festgenommen, die einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant haben sollen. Sie sollen mit der Terrororganisation Islamischer Staat sympathisiert haben.


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Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums kann ein Präventivgewahrsam laut Polizeigesetz nach einer richterlichen Entscheidung zunächst 14 Tage dauern. Dies kann nach der Prüfung durch einen Richter um weitere 14 Tage verlängert werden. Im Rahmen der Gefahrenabwehr ist demnach eine letztmalige Verlängerung um sieben Tage möglich. (mit dpa)