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Autofahrerin stößt mit Fahrradfahrer zusammen – aber sie trägt keine Schuld an dem Unfall

Autofahrerin stößt mit Fahrradfahrer zusammen – aber sie trägt keine Schuld an dem Unfall

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24.10.2018, Berlin: Ein Radfahrer fährt auf einer buckligen Fahrradspur an der Warschauer Straße Ecke Frankfurter Allee. Das zuständige Unternehmen, das den Baufehler verursacht hatte, soll die Strecke in den nächsten Wochen begradigen. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa

Wolfsburg. 

Am Mittwochnachmittag kam es auf der Kreisstraße 60 zwischen Danndorf und Grafhorst zu einem Unfall. Ein 53-jähriger Fahrradfahrer war auf einem Feldweg unterwegs und wollte auf die Kreisstraße einbiegen.

Auf der Straße näherte sich ein schwarzer VW Polo. Am Steuer saß eine 19-Jährige aus dem Landkreis Helmstedt.

Zusammenstoß zwischen Fahrrad und Fahrzeug

Trotz des sich schnell annähernden Autos versuchte der Fahrradfahrer noch in die Straße einzubiegen. Dabei kam es zu einem Zusammenstoß der beiden.

Anscheinend soll der Fahrradfahrer die Entfernung zum VW unterschätzt haben. Trotz des Sachschadens von mindestens 1.000 Euro an dem Fahrzeug bleib der Fahrradfahrer unverletzt.

Der Fahrradfahrer war stark alkoholisiert

Laut Polizei roch der Atem des 53-Jährigen stark nach Alkohol. Nach dem freiwillig durchgeführten Test kam ein Ergebnis raus: 1,92 Promille.

Laut Bundesgerichtshof gilt man ab 1,7 Promille als Radfahrer absolut fahruntüchtig. Für die Autofahrer gilt die Grenze von 1,1 Promille. Aber bereits ab 0,5 Promille muss man als Autofahrer mit Punkten im Verkehrszentralregister und hohem Bußgeld rechnen. (ses)