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Rentner brutal ausgeraubt – Drei Männern droht lange Haft

Rentner brutal ausgeraubt – Drei Männern droht lange Haft

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Ärger um einen Prozess wegen Körperverletzung: Das als Nebenkläger auftretende Opfer muss ohne Anwalt kommen (Symbolbild). Foto: dpa
  • Eigentümer überfallen und misshandelt.
  • Beute im Wert von 16.000 Euro.
  • Komplize ist bereits zu langer Haft verurteilt.

Wendhausen/Braunschweig. 

6.000 Euro Bargeld und eine Münzsammlung im Wert von 10.000 Euro – das ist die Beute, die drei Männer im August 2014 beim Einbruch in das Haus eines damals 73-jährigen Rentners in Wendhausen gemacht haben sollen. Wegen „besonders schweren Raubs“ stehen die drei Angeklagten im Alter von 21, 33 und 59 Jahren seit dem heutigen Montag vor dem Landgericht Braunschweig.

Am ersten von zunächst drei Prozesstagen hatten zunächst die Anklage sowie die Verteidiger der Beschuldigten das Wort. Während die Anwälte dem Gericht zu verstehen gaben, dass ihre Mandanten zur Sache erst einmal nichts aussagen wollen, zeichnete die Anklageschrift ein detailliertes Bild vom Geschehen in der Wohnung des Opfers.

Rentner wehrt sich energisch

In der Nacht zum 23. August 2014 seien die mit Sturmhauben maskierten Männer in das Haus in Wendhausen eingedrungen und hätten den Rentner sofort mit einer Waffe und einem Schraubendreher bedroht. Der habe sich zwar energisch gewehrt und versucht, einem der Einbrecher dessen Haube herunterzuziehen – doch er hatte keine Chance gegen die Übermacht, zumal die Eindringlinge ihn auch noch mehrfach mit der Waffe gegen den Kopf geschlagen haben sollen.

Verhängnisvolle Kleinanzeige

Schließlich plünderten die Männer zwei Tresore im Haus des 73-Jährigen. Den Tipp, dass bei dem Senior etwas zu holen sei, hatten die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft von einem damals 24-jährigen Braunschweiger erhalten. Dieser hatte sich auf eine Kleinanzeige („Nähmaschine zu verkaufen“) gemeinsam mit seinem Vater bei dem Rentner gemeldet und während des „Verkaufsgesprächs“ in dessen Wohnung am Gänsekamp auch nach weiteren eventuellen „Gelegenheiten“ erkundigt.

Was der Rentner nicht ahnen konnte: Indem er bejahte und den Tresor mit seiner wertvollen Münzsammlung öffnete, machte er einen fatalen Fehler. Der 24-Jährige verriet seinen Kumpels nämlich nicht nur die Existenz der Wertgegenstände, sondern gab auch einen Tipp, wo der Tresorschlüssel aufbewahrt sein könnte.

Urteil am 30. Dezember?

Mit einem Urteil über die Angeklagten ist für den 30. Dezember zu rechnen. Sollten sie schuldig gesprochen werden, müssen sie sich auf einige Jahre Gefängnis einstellen. Den Tipp-Geber hatte das Landgericht bereits im Mai vergangenen Jahres zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt – obwohl er an der Tatausführung selbst wohl gar nicht beteiligt war.

In seine Strafe floss jedoch auch eine Verurteilung wegen illegalem Waffenbesitz mit ein; in seiner Wohnung hatten die Ermittler auch eine scharfe Pistole samt Patronen gefunden.

Für das Opfer bringt die juristische Aufarbeitung des Geschehens übrigens keine Genugtuung mehr: Er ist im Juni vergangenen Jahres gestorben.