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Das Auto eines 28-Jährigen überschlägt sich in Süpplingen.
Der Fahrer hatte 2,19 Promille im Blut und verhielt sich sehr aggressiv.
Ihn erwarten mehrere rechtliche Konsequenzen.
Süpplingen.
Ein 28-jähriger Mann aus Helmstedt hat einen Unfall gebaut, sich dabei mit seinem Auto überschlagen und ist danach ausgerastet. Der Unfall passierte laut Polizei am Sonntagabend, 9. Oktober, auf der Bundesstraße 1.
Der Mann war mit seinem VW Polo von Helmstedt in Richtung Königslutter unterwegs. Dabei kam er -vermutlich wegen zu hoher Geschwindigkeit– in Süpplingen von der Fahrbahn ab. In einer Rechtskurve verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug, das Auto krachte gegen eine Straßenlaterne, überschlug sich anschließend und blieb auf dem Dach liegen.
Aggressiv und ohne Führerschein
Die Freiwillige Feuerwehr Süpplingen befreite den leicht verletzten Fahrer, der sich nach Polizeiangaben bei der anschließenden Verkehrsunfallaufnahme sehr aggressiv verhielt.
Ein Atemalkoholtest ergab einen Promillewert von 2,19; der Mann musste sich daraufhin im Klinikum Helmstedt einer Blutprobe unterziehen. Einen Führerschein besitzt er nach eigenen Angaben nicht.
Hitlergruß im Klinikum
Da sich der 28-Jährige auch im Klinikum aggressiv verhielt, den Arzt beleidigte und mehrfach den sogenannten Hitlergruß zeigte, wurde er von der Polizei in Gewahrsam genommen. Auch hier leistete der Mann heftigen Widerstand, so dass die Beamten ihm Handschellen anlegten. Die Nacht verbrachte er bei der Polizei in Helmstedt.
Das sind die Konsequenzen
Nach dem Unfall erwarten den Fahrer des Polos folgende Konsequenzen und Anzeigen:
Rechnung für den Einsatz
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Trunkenheit im Straßenverkehr
Beleidigung und Widerstand
Verwenden von verfassungswidriger Kennzeichen
Sein 20 Jahre altes Auto erlitt einen Totalschaden und wurde abgeschleppt; die Bundesstraße 1 war während der Verkehrsunfallaufnahme und der anschließenden Bergung teilweise voll gesperrt. Eine Elektrofirma stellte den Strom der umgefahrenen Laterne ab. Insgesamt entstand ein Schaden von mindestens 2.000 Euro.