Auf Parkplätzen von Supermärkten und Discountern in der Region geht es zunehmend strenger zu, wie beispielsweise bei einem Netto in Braunschweig. Bei einigen Kunden liegen die Nerven bereits blank.
Hier musst du extrem aufpassen, wenn du demnächst einkaufen willst.
Netto & Co. in Braunschweig: Dürfen sie das überhaupt?
Vielleicht hast du es mitbekommen: Bei einigen Supermärkten hat sich in letzter Zeit einiges getan. Nicht nur in Braunschweig hat sich diese Sache geändert. Auch in Salzgitter haben die Betreiber eines Reals es ebenso gemacht. Dort regen sich die Kunden auf: „Hatte ich gestern in Braunschweig, toll, nur noch abzocken“. Grund dafür ist ein Konzept, das für die Kunden Extrakosten bereithalten könnte.
Auch bei einem Netto in Braunschweig musst du neuerdings beim Parken aufpassen. Ansonsten sind 30 Euro fällig, wenn du Pech hast. Bei der Filiale in der Weststadt zahlst du die Strafe, wenn du länger als drei Stunden auf dem Parkplatz des Ladens stehst. Deswegen: Parkscheibe raus und auf die Uhr achten!
Netto & Co. in Braunschweig: Ist das rechtens?
Mit dieser Maßnahme möchte man unter anderem verhindern, dass Autofahrer den Parkplatz nutzen, ohne dabei in den Netto zu gehen. Ist so eine Parkplatz-Kontrolle erlaubt? Oder hat der Kunde aus Salzgitter mit der „Abzocke“ recht? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen klärt über die Situation auf Supermarkt-Parkplätzen auf.
Was viele nicht wissen: Wenn du auf den Parkplatz eines Discounters oder eines Marktes fährst, schließt du einen Vertrag – ohne einen Stift in der Hand gehabt zu haben. „Viele
Verbraucherinnen und Verbraucher fragen sich, ob sie das hinnehmen müssen. Meist
ist ihnen nicht bewusst, einen Vertrag geschlossen zu haben“, erklärt Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Netto & Co. in Braunschweig: Hinweis ist Pflicht
Dafür sei noch nicht mal eine Unterschrift nötig. Wenn du dein Auto auf einen Kundenparkplatz stellst, gilt automatisch ein Vertrag mit dem Betreiber. Laut den Nutzungsbedingungen darf es dabei auch Vertragsstrafen gegen Parkverstöße geben. Wenn dies der Fall ist, solltest du es aber in der Regel anhand eines Schildes erkennen.
Tettinger erklärt: „Grundvoraussetzung für die Rechtsdurchsetzung ist allerdings,
dass gut sichtbar, beispielsweise durch Schilder auf dem Parkplatz, auf die Bedingungen sowie etwaige Folgen bei Verstößen hingewiesen wird“. Sollte das Schild versteckt sein, vielleicht hinter einem Busch, oder die Bedingungen seien nicht klar formuliert, könne man widersprechen, führt die Verbraucherzentrale weiter aus.
Netto & Co. in Braunschweig: Es gibt einen Ausweg
Auch, wenn die Geldstrafe höher ausfällt als eigentlich üblich, ist sie prinzipiell ungültig. Dazu ergänzt Tettinger: „Grundsätzlich gilt, dass sie in angemessenem Verhältnis zum
Parkverstoß stehen muss – was im Zweifel durch ein Gericht überprüft werden kann“. So weit, so gut. Einen bestimmten Fehler solltest du bei der ganzen Sache jedoch nicht machen.
Die Supermärkte und Discounter verstehen nämlich keinen Spaß, wenn es um ihre Parkplätze geht. Wenn du keine Lust auf Inkasso-kosten hast, dann checke die Strafe sofort und verlier keine Zeit. Danach, sofern alles passt, solltest du innerhalb der Frist bezahlen. Dann sollte nichts anbrennen. Anfechten kannst du die Entscheidung schriftlich, am besten mit Fotos, die beweisen, dass nicht vernünftig auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen wurde.
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Beim Einkaufen Geld zu sparen fängt also schon auf dem Parkplatz an.