Veröffentlicht inBraunschweig

Braunschweiger verzockt Tausende Euro – plötzlich wendet sich das Blatt

Ein Braunschweiger hat online über 40.000 Euro im Glücksspiel verzockt. Jetzt bekommt der Fall eine ungeahnte Wendung.

braunschweiger
© IMAGO / Zoonar

Das ist die Löwenstadt Braunschweig

Braunschweig ist von der Einwohnerzahl her die zweitgrößte Stadt Niedersachsens. In der Großstadt im Südosten des Bundeslandes leben knapp 250.000 Menschen. Braunschweig kann auf eine große Historie zurückblicken.

Aufatmen für einen Glücksspieler aus Braunschweig! In den Jahren 2018 und 2019 hat er online einen Einsatz von über 40.000 Euro verzockt.

Jahre später kommt die ungeahnte Wendung für den Braunschweiger. Hier erfährst du, was genau passiert ist.

Braunschweiger darf Einsatz zurückverlangen

Der Spieler forderte dein Einsatz von dem in Malta ansässigen Veranstalters zurück – und ging deswegen auch vor Gericht. Das Ganze stapelte sich bis zum Oberlandesgericht in Braunschweig (OLG) hoch, das entschied: Der Braunschweiger darf seinen verzockten Einsatz zurückverlangen. Die Rückforderung des 2018 und 2019 verspielten Geldes sei berechtigt, teilte das OLG am Dienstag (28. Februar) mit. Mit dem Urteil vom 23. Februar sei die Berufung des Veranstalters gegen eine Entscheidung des Landgerichts zurückgewiesen worden.

„In Niedersachsen war es nach damaliger Gesetzeslage verboten, Online-Glücksspiele anzubieten“, teilte das OLG zur Begründung. Der Spielvertrag mit dem Kläger sei deshalb nichtig und der Kläger könne demzufolge seinen Verlust wieder einfordern. Der Homepage-Hinweis, dass sich das Angebot nur an Einwohner Schleswig-Holsteins richte, reiche nicht. Denn daraus ergebe sich nicht zwingend, dass das Spielen für Teilnehmende anderer Bundesländer verboten sei.

Braunschweig: Urteil nicht rechtskräftig

Der beklagte Anbieter hat nach Auffassung des Gerichts nicht bewiesen, dass der Braunschweiger Spieler anderweitig von dem Verbot erfahren hatte. Dafür genüge es nicht, lediglich allgemein auf Berichte in den Medien zu verweisen. Diese muss der Kläger nach Einschätzung des Gerichts nicht zwangsläufig wahrnehmen und ist dazu auch nicht verpflichtet.


Mehr Themen aus der Region:


Das Berufungsurteil ist nicht rechtskräftig und wegen der Bedeutung für zahlreiche ähnliche Verfahren in Deutschland ließ das OLG die Revision zu. Gut möglich also, dass der Fall es sogar bis vor den Bundesgerichtshof schafft. (red / dpa)