Braunschweig.
Das Tierschutzgesetz verbietet ab Januar Stachelhalsbänder bei Hunden – so auch in Braunschweig.
Doch jetzt kommt es zu einem Konflikt: Und der betrifft die Hunde der Polizei Braunschweig.
Hund in Braunschweig: Verstößt Polizei gegen Tierschutzgesetz?
Jeder kennt sie: Polizeihunde. Die Fellnasen werden dabei allerdings nicht als solche geboren, sondern sie müssen zu einem Diensthund ausgebildet werden. Die Polizei nutzt in der Hundeausbildung allerdings genau eben diese Stachelhalsbänder, die vom Tierschutzgesetz verboten sind, wie die „Braunschweiger Zeitung“ berichtet.
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Der Wortlaut des Gesetzes ist dabei so: „Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel anzuwenden.“
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Die Beamten aus Braunschweig haben gegenüber dem Blatt jetzt allerdings den Einsatz der schmerzhaften Halsbänder bestätigt. Doch wieso greift man zu solchen Mitteln?
„Kurzer schmerzhafter Impuls“
Rouwen Bruke erklärte gegenüber der „Braunschweiger Zeitung“, dass die Halsbänder einen „kurzen schmerzhaften Impuls“ auslösen sollen. Dadurch würden die Hunde bei besonderen Einsätzen den Hundeführer und die Kollegen schützen.
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Verstärkung, allerdings müssen auch Grenzen aufgezeigt werden, so Bruke weiter gegenüber dem Blatt.
Wie der Deutsche Tierschutz gegen den Einsatz von Stachelhalsbändern auch bei Polizeihunden argumentiert, ob es Alternativen dazu gibt und welche andere Möglichkeit die Beamten sehen, erfährst du auf „www.braunschweiger-zeitung.de“. (jko)