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Braunschweig: Einzigartiges Taxi tourt durch die Stadt – einsteigen darfst du aber nicht

Braunschweig: Einzigartiges Taxi tourt durch die Stadt – einsteigen darfst du aber nicht

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Ein Taxi der etwas anderen Art fährt neuerdings durch Braunschweig. Die Idee dahinter ist eigentlich gut, aber es gibt auch Kritik. Berechtigt? (Symbolbild) Foto: picture alliance / NurPhoto | Jakub Porzycki

Braunschweig. 

In Braunschweig ist neuerdings ein Taxi der etwas anderen Art unterwegs.

Das Taxi fährt in eigentlich guter Mission durch Braunschweig. Aber ganz frei von Kritik kann es seine Runden nicht drehen…

Braunschweig: Apotheke mit „Maskentaxi“ unterwegs

Es geht um das „Maskentaxi“, das neuerdings für eine Apotheke auf den Straßen Braunschweigs unterwegs ist. Apotheca verteilt FFP2-Masken frei Haus – und das sogar kostenlos! Das heißt, du sparst den Eigenanteil von zwei Euro.

+++ Ladenbesitzer mit großherziger Geste – „Die Kunden haben uns viel Vertrauen geschenkt“ +++

Du musst nur den Apothekenboten deinen Berechtigungsschein geben oder ihn vorher per Freiumschlag an die Apotheke senden. „Gemeinsam übernehmen wir soziale Verantwortung“, heißt es von Apotheca. „Bleib zu Hause, wir kommen zu dir.“

Braunschweiger Apotheke spendet an gute Zwecke

Darüber hinaus sollen jeweils 20 Cent pro Maske an gute Zwecke gespendet werden; konkret an die Diakonie sowie an die Braunschweiger Tafel. Neben dem Maskentaxi gibt’s aber auch die Möglichkeit, die kostenlosen Masken in der Apotheke abzuholen.

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Die Apotheca-Filialen in Braunschweig:

  • Hagenmarkt Apotheke
  • Altstadtmarkt Apotheke
  • apotheca Hutfiltern

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Marketingaktionen rund um die FFP2-Masken gegen die Corona-Pandemie sind zwar nicht ungewöhnlich, aber die Kombination aus Rabatt, Lieferdienst und Spendenaktion sticht heraus.

Bund zahlt Vergütung für FFP2-Abgabe

Aber: Die Apotheken haben ja auch durchaus Spielraum für die Maskenverteilung an Risikopatienten. Denn sie bekommen pro verteilter Maske sechs Euro Vergütung vom Bundesgesundheitsministerium. Eine entsprechende Verordnung gilt seit Dezember.

Inwiefern derartige Rabatt-Aktionen wie die in Braunschweig rechtlich zulässig sind, ist aktuell umstritten. Die Frage ist: Darf die Eigenbeteiligung erlassen werden? Zuletzt hatte das Landgericht Düsseldorf eine ähnliche Aktion verboten, allerdings ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig.

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Das Fachmagazin „Apotheke Adhoc“ berichtet allerdings, dass sich immer mehr Apotheker bei der Wettbewerbszentrale über die Aktionen von Kollegen beschweren. Die Zentrale wolle aber erstmal die Entscheidung in zweiter Instanz abwarten, bevor sie womöglich Abmahnungen ausspricht.

+++ Fahrgast setzt Notruf ab! Taxi fährt Schlangenlinien – aus einem dramatischen Grund +++

So sieht es auch die für Braunschweig zuständige Apothekerkammer Niedersachsen. Gleichzeitig plädiert sie dafür, dass die Apotheken die „vorgesehene Eigenbeteiligung bei den Anspruchsberechtigten einziehen, um eine verantwortungsvolle Inanspruchnahme zu gewährleisten und diese nicht als Wettbewerbsinstrument nutzen.“ (ck)