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Braunschweig: Park-Protest! Jetzt wehrt sich die Party-Szene – „Wollen uns jeden Spaß nehmen“

Dreht die Stadt Braunschweig der Partyszene in den Parks die Musik ab? Gegen entsprechende Pläne richtet sich Widerstand.

Dreht die Stadt Braunschweig der Partyszene in den Parks die Musik ab? Gegen entsprechende Pläne richtet sich Widerstand.
© parkdemobraunschweig

Das ist die Löwenstadt Braunschweig

Es gibt nach wie vor Kritik wegen des geplanten Musik-Verbots in den Braunschweiger Parks.

Jetzt ist sogar schon eine Demo angemeldet worden – gegen die Pläne der Stadt Braunschweig, die Park- und Grünflächen-Satzung zu ändern. Am Montag (5. Juni) wollen die Gegner der Pläne auf die Straße gehen. Treffpunkt ist um 17 Uhr am Rathaus Braunschweig.

Stadt Braunschweig will Ruhe

Aus Sicht der Stadtverwaltung führten die neuen Spielregeln in den Parks zu einem besseren Miteinander. Vor allem geht es um Musik. Um laute Musik, genauer gesagt. So sollen künftig nachts – zwischen 22 und 6 Uhr – elektronisch und mechanisch betriebene Abspielgeräte in den Braunschweiger Parks verboten werden. Also Musik aus Lautsprecherboxen oder Smartphones. Von einem kompletten Musik-Verbot (also auch tagsüber) sehe man ab, betont die Stadt – sofern es nicht „zu einer erheblichen Lärmbelästigung“ für Anwohner oder andere Besucher der Park- und Grünanlagen kommt.

„Ordnungswidrig […] handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig […] Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Bluetooth-Boxen, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr betreibt oder spielt“

Braunschweig, Park- und Grünanlagensatzung

Anwohner und andere Park-Besucher hätten sich zuletzt immer wieder über den Lärm beschwert, begründete die Stadt ihre geplanten Veränderungen. „Mit dem Verbot von Lautsprechern nach 22 Uhr haben Polizei und Ordnungsbehörde eine echte Handhabe, um Lärm nachts zu unterbinden. Solche Geräte können auch vorübergehend sichergestellt werden. Andere Kommunen haben damit gute Erfahrungen gemacht“, hatte Ordnungsdezernent Tobias Pollmann gesagt.

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Wird die Stadt Braunschweig zum Spielverderber? Oder hat sie mit ihren Plänen Recht? (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Willnow

Ausnahmen solle es aber auch geben dürfen, zum Beispiel bei Veranstaltungen. Diese brauchten aber auch jetzt schon eine behördliche Erlaubnis, sagte Stadtsprecher Adrian Foitzik gegenüber News38. Gleichzeitig will er ein Missverständnis aus der Welt räumen: Auch nicht-kommerzielle Events könnten im Einzelfall künftig ein Ausnahme-Okay bekommen: „Weder werden also nicht-kommerzielle Kulturveranstaltungen in Parks untersagt noch werden diese kommerziellen gegenüber schlechter gestellt – im Gegenteil“, so Foitzik.

Braunschweig: Demo gegen Park-Pläne

Vor allem Jugendliche in Braunschweig kritisieren die Pläne. Sie fühlen sich in ihrer Freizeit und Freiheit eingeschränkt. „Jetzt wollen sie uns jeden Spaß nehmen“, heißt es etwa bei Instagram. Oder: „Verbot von Musik in Parkanlagen – so etwas kann es auch nur in Deutschland geben.“ Ein Bündnis mehrerer junger Initiativen ruft am Montag zur Demo gegen gegen die vorgesehenen Einschränkungen auf. „Dich wird die geplante Satzung sicher treffen“, heißt es auf einem Flyer. Aus Sicht der Demo-Anmelder wären vor allem Jugendliche, Menschen mit kleinen Wohnungen, mit wenig Geld und mit Erfahrungen von rassistischen Polizeikontrollen besonders betroffen.

Unter anderem die Grüne Jugend Braunschweig lehnt die Pläne kategorisch ab und fordert, dass die entsprechenden Regeländerungen wieder gestrichen werden. Ein Verbot von Musik, auch in einer Lautstärke, welche weit unter der Grenze einer Ruhestörung liege, sei ein vollkommen überzogener Eingriff. Die in dem Satzungsentwurf formulierte „erhebliche Lärmbelästigung“ in Verbindung mit dem ganztägigen Verbot lautstarker Musik, lasse einen großen Raum zur Interpretation.

Braunschweig: Entscheidung vertagt

„Wer sicher vor Bußgeld sein möchte, muss ab 22 Uhr die Musik komplett abdrehen. Keine Gitarre, keine Musik vom Handy abspielen. Singen und Grölen dürfen wir absurderweise noch im Rahmen der gesetzlichen Ruhestörung. So steht es in dem Satzungsvorschlag. Natürlich wird nicht jeder gleich mit Bußgeld bestraft. Aber sobald ein Ton, beispielsweise aus den Lautsprechern des Handys erklingt, könnte die Person bestraft werden“, so Miriam Klages, Sprecherin der Grünen Jugend Braunschweig. Das liege dann jeweils im Ermessensspielraum der Beamten.


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Aus der Sicht der Grünen Jugend könnte das Verbot sogar diejenigen Park-Besucher treffen, die gar keine Musik hören – weil in dem Entwurf jegliche Tonwiedergabe mit einbezogen werde. „Die Absurdität der vorgeschlagenen Satzung würde sich folglich spätestens zeigen, wenn Menschen ein Bußgeld kassieren könnten wegen eines Telefonat auf Lautsprecher“, so David Christner, Sprecher der Grünen Jugend Braunschweig.

Eigentlich sollte der Rat über die geplanten Änderungen schon Mitte Mai entscheiden. Das Ganze hat sich aber verzögert. Der neue Termin ist der 27. Juni.