Einige Tage, nachdem ein vierjähriger Junge tot in seinem Kinderbettchen in Barsinghausen (Region Hannover) gefunden wurde, hat sich das Jugendamt zu Wort gemeldet.
Gegenüber der Mutter des verstorbenen Kindes und ihrem Lebensgefährten wiegen die Vorwürfe schwer. Die Fachleute aus der Region Hannover setzen jetzt alles daran, Licht in den grausamen Fall zu bekommen.
Region Hannover: Vierjähriger liegt tot im Bett
Im Fall des getöteten vierjährigen Jungen in Barsinghausen bei Hannover haben dem Jugendamt zuvor keine Hinweise auf Gewalt in der Familie vorgelegen. Der Vierjährige und seine sechsjährige Schwester seien dem Jugendamt nicht bekannt gewesen, teilte die Region Hannover am Dienstag mit.
Am vergangenen Freitag (13. Januar) sei das Jugendamt der Region von der Polizei über den Tod des Kindes informiert und hinzugezogen worden – und stehe seitdem in enger Abstimmung mit den Behörden. Der kleine Junge war am Freitagmorgen tot in seinem Bett gefunden worden. Die Mutter und ihr Lebensgefährte sitzen in Untersuchungshaft (hier geht’s zum Artikel!).
Schreckliche Familien-Tragödie in Region Hannover
Der Verdacht der Ermittler richtet sich vor allem gegen den Lebensgefährten der Mutter: Der 33-Jährige soll das Kind nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hannover schwer misshandelt und verletzt, die 28-Jährige wiederum soll ihrem Kind nicht geholfen haben. Gegen den Mann wird wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen ermittelt, gegen die Mutter wegen des Verdachts der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen.
Laut der „Bild“-Zeitung“ seien die Lebensgefährten erst im Oktober 2022 zusammengezogen. Der 33-Jährige hätte selbst zwei Kinder aus einer vorherigen Beziehung. Nachbarn würden den Mann als freundlich beschreiben, der jedoch wenig Kontakte im Haus gehabt hätte. Schreie oder weitere Anzeichen von Kindesmisshandlung hätten die Anwohner nicht mitbekommen.
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Nach Angaben der Region Hannover sind Jugendhilfestationen die erste Anlaufstelle für Betroffene und Familien, Fachkräfte beraten dort über Lösungsmöglichkeiten. Ausnahmslos allen Hinweisen auf mögliche Kindeswohlgefährdungen werde nachgegangen. In akuten Krisen und Notlagen in Familien könnten Kinder zu ihrem Schutz in Obhut genommen werden. (dpa/ red.)