Das Thema Strom- und Gaspreise treibt vielen die Sorgenfalten auf die Stirn – auch in Niedersachsen! Die Sorge vor den nächsten Abrechnungen ist groß.
Doch die Bundesregierung plant jetzt ein Missbrauchsverbot bei den Energiepreisbremsen und will damit verhindern, dass Energieversorger die Preise ungerechtfertigt in die Höhe treiben. Doch beschlossene Sache ist das Gesetz noch nicht und deshalb hat die Verbraucherzentrale jetzt eine dringende Warnung an alle Verbraucher.
Strom und Gas in Niedersachsen: Was die Missbrauchsregelung bedeutet
Der aktuelle Plan der Regierung sieht vor, dass Anbieter grundsätzlich die Preise vom 1. Januar bis zum 31. Dezember nicht erhöhen dürfen. So steht es im Gesetzesentwurf. Hintergrund ist, dass Energieversorger sich durch ungerechtfertigte Preiserhöhungen nicht das Geld in die eigenen Taschen schaufeln können.
Ausnahme: Die Anbieter können gegenüber der Bundeskartellbehörde nachweisen, dass die Erhöhungen „sachlich gerechtfertigt“ sind, erklärt die Verbraucherzentrale. Doch Vorsicht: Noch handelt es sich dabei um einen Gesetzesentwurf. Beschlossen ist er demnach noch nicht. Bundesrat und Bundestag müssen noch darüber abstimmen. Heißt, es könnte sich auch immer noch etwas ändern.
Verbraucherzentrale Niedersachsen mit Warnung
Deshalb betont die Verbraucherzentrale, dass sich aktuell erst einmal nichts für Kunden ändern. Für dich gelten also weiterhin die bekannten Regelungen über Preiserhöhungen. Unklar sei aktuell auch, ob die Missbrauchsregelungen auch für Preiserhöhungen greifen, die zum Jahreswechsel in Kraft treten – oder ob es eben nur um jene geht, die ab dem 1. Januar 2023 verkündet werden.
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Weil aktuell noch so vieles unklar ist, appelliert die Verbraucherzentrale an alle Kunden, jetzt nicht direkt den Preiserhöhungen pauschal zu widersprechen oder Zahlungen auszusetzen.